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Bedeutung von ca.sa.

Haftbefehl zur Geldforderung; Vollstreckungsanordnung

Herkunft und Geschichte von ca.sa.

ca.sa.

Die Abkürzung des lateinischen capias ad satisfaciendum bezeichnet einen Haftbefehl, der nach einem Urteil in einer Zivilsache zur Durchsetzung einer Geldforderung erlassen wird (siehe capias).

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Der Haftbefehl, der von einem Gericht in einem Zivilverfahren erlassen wird, stammt aus der Mitte des 15. Jahrhunderts und kommt vom lateinischen capias, was wörtlich „du darfst nehmen“ bedeutet (typischerweise das erste Wort eines solchen Befehls). Es handelt sich um die 2. Person Singular Präsens Konjunktiv von capere, was „fangen, ergreifen, halten“ bedeutet und von der indogermanischen Wurzel *kap- „greifen“ abgeleitet ist.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of ca.sa.

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