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Bedeutung von juvenilia

Jugendwerke; Werke aus der Jugendzeit

Herkunft und Geschichte von juvenilia

juvenilia(n.)

"Werke einer Person aus ihrer Jugend," 1620er Jahre, abgeleitet vom lateinischen iuvenilia, dem Neutrum Plural von iuvenilis, was so viel wie "jugendlich" oder "zur Jugend gehörend" bedeutet (siehe juvenile).

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In den 1620er Jahren wurde das Wort verwendet, um „jung“ oder „jugendlich“ zu beschreiben. Es stammt aus dem Lateinischen iuvenilis, was so viel wie „jugendlich“ oder „zur Jugend gehörend“ bedeutet. Dieses wiederum leitet sich von iuvenis ab, was „junger Mann“ oder „jemand in der Blüte seiner Jahre“ bedeutet. In der römischen Gesellschaft bezog sich das auf die Lebensphase, die kurz nach der Jugend begann, etwa im Alter von 21 oder 25 Jahren und bis etwa 40 Jahren andauerte. Das lateinische Wort war ursprünglich ein Adjektiv, das „jung“ bedeutete, und hat auch im Französischen seinen Weg gefunden, wo es als jeune vorkommt. (Siehe auch young (adj.)).

Die Bedeutung „bezogen auf oder geeignet für die Jugend“ entwickelte sich in den 1660er Jahren. Ab 1733 wurde das Wort auch als Substantiv verwendet, um „eine junge Person“ zu beschreiben. Der Ausdruck juvenile delinquency (jugendliche Straffälligkeit) wurde erstmals im Jahr 1816 dokumentiert, gefolgt von Juvenile delinquent (jugendlicher Straftäter) im Jahr 1817. Die umgangssprachliche Abkürzung juvie/juvey tauchte erstmals 1941 auf und bezeichnete „jugendliche Straftäter“, während sie ab 1967 auch für „Jugendhaftanstalt“ verwendet wurde.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of juvenilia

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