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Bedeutung von reprobation

Ablehnung; Verwerfung; Missbilligung

Herkunft und Geschichte von reprobation

reprobation(n.)

Um 1400 entstand das Wort reprobacioun, was so viel wie „Ablehnung“ bedeutet. Es stammt aus dem Kirchlichen Latein reprobationem (im Nominativ reprobatio), was „Ablehnung“ oder „Verwerfung“ bedeutet. Dieses Substantiv leitet sich von dem Verb reprobare ab, das „missbilligen“, „ablehnen“ oder „verurteilen“ heißt (siehe auch reprobate (Adj.)).

In der Theologie bezeichnete es ab den 1530er Jahren den Zustand, ewiger Verdammnis übergeben zu sein. Ab den 1580er Jahren wurde es auch im Sinne von „Verdammung als wertlos oder falsch“ verwendet. Die allgemeinere Bedeutung von „Verdammung“, „Tadel“ oder „heftige Ablehnung“ entwickelte sich ab 1727. Im Englischen wurden auch andere Begriffe verwendet, wie reprobacy (1590er Jahre), reprobance (um 1600) und reprobature (1680er Jahre, juristisch).

Verknüpfte Einträge

Frühes 15. Jahrhundert, „als wertlos abgelehnt“, stammt aus dem Spätlateinischen reprobatus, dem Partizip Perfekt von reprobare, was so viel wie „missbilligen, ablehnen, verurteilen“ bedeutet. Es setzt sich zusammen aus dem Lateinischen re- („zurück, wieder“), das hier vielleicht „Gegenteil von, Umkehrung des vorherigen Zustands“ andeutet (siehe re-), und probare, was „als würdig erweisen“ bedeutet (siehe probate (n.)). Die Bedeutung „im Charakter aufgegeben, moralisch verdorben, prinzipienlos“ entwickelte sich in den 1650er Jahren.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of reprobation

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