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Bedeutung von right of way

Vorrangrecht; Durchfahrtsrecht; Wegerecht

Herkunft und Geschichte von right of way

right of way(n.)

1767 entstand der Begriff für das „Recht, das durch Brauch anerkannt ist, über Grundstücke oder Eigentum anderer Personen zu gehen.“ Ab 1805 bezog sich der Ausdruck dann auf den Weg selbst. Bis 1913 entwickelte sich die Bedeutung weiter und bezeichnete das „Recht eines Fußgängers oder Fahrzeugs, an einer Kreuzung oder Zusammenführung Vorrang zu haben.“ 

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angepasst von books.google.com/ngrams/. Ngramme sind wahrscheinlich unzuverlässig.

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of right of way

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