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Bedeutung von fourth estate

die Presse; die Medien; die vierte Gewalt

Herkunft und Geschichte von fourth estate

fourth estate(n.)

„Die Presse“ wurde ab 1824, besonders ab 1831, im britischen Englisch verwendet. Für die anderen drei Bedeutungen siehe estate. Zuvor hatte der Begriff in verschiedenen, nicht dauerhaft angenommenen Bedeutungen existiert, darunter „der Mob“ (1752) und „die Anwälte“ (1825). Die Ausweitung auf die Presse könnte eine Weiterentwicklung der ersteren Bedeutung sein.

Hence, through the light of letters and the liberty of the press, public opinion has risen to the rank of a fourth estate in our constitution; in times of quiet and order, silent and still, but in the collisions of the different branches of our government, deciding as an umpire with unbounded authority. ["Memoir of James Currie, M.D.," 1831]
So hat sich durch das Licht der Buchstaben und die Freiheit der Presse public opinion in unserer Verfassung zum vierten Stand erhoben; in Zeiten der Ruhe und Ordnung still und leise, aber in den Auseinandersetzungen der verschiedenen Zweige unserer Regierung entscheidend wie ein Schiedsrichter mit unbegrenzter Autorität. [„Memoir of James Currie, M.D.“, 1831]
[Newspapers] began to assume some degree of political importance, during the civil wars of the seventeenth century, in England; but it is not until within the last fifty years that they have become, — as they are now justly styled, — a Fourth Estate, exercising a more powerful influence on the public affairs of the countries in which they are permitted to circulate freely, than the other three put together. [Alexander H. Everett, "Address to the Phi Beta Kappa Society of Bowdoin College," 1834]
[Zeitungen] begannen während der Bürgerkriege des siebzehnten Jahrhunderts in England, eine gewisse politische Bedeutung zu erlangen; doch erst in den letzten fünfzig Jahren sind sie, wie sie nun zu Recht genannt werden, ein Fourth Estate geworden, der einen stärkeren Einfluss auf die öffentlichen Angelegenheiten der Länder ausübt, in denen sie frei zirkulieren dürfen, als die anderen drei zusammen. [Alexander H. Everett, „Address to the Phi Beta Kappa Society of Bowdoin College“, 1834]

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Im frühen 13. Jahrhundert bedeutete das Wort „Rang, Stellung, Zustand“ und stammt aus dem anglo-französischen astat sowie dem altfranzösischen estat, was so viel wie „Zustand, Position, Verfassung, Gesundheit, Status, rechtlicher Besitz“ bedeutet (im 13. Jahrhundert, im modernen Französisch état). Der Ursprung liegt im Lateinischen status, was „Zustand oder Lage, Position, Ort; soziale Stellung des Adels“ bedeutet. Dieses Wort geht auf die indoeuropäische Wurzel *sta- zurück, die „stehen, festmachen oder fest sein“ bedeutet.

Das unetymologische e- findest du unter e-. Die Bedeutung „Eigentum“ entwickelte sich im späten 14. Jahrhundert aus dem Konzept des „weltlichen Wohlstands“. Die spezifische Anwendung auf „Grundbesitz“ (in der Regel von großer Ausdehnung) wurde erstmals im amerikanischen Englisch in den 1620er Jahren dokumentiert. Ein einheimisches Wort dafür war im Mittelenglischen ethel (im Altenglischen æðel), was „Ahnenland oder -besitz, Erbe“ bedeutete. Die Bedeutung „kollektives Vermögen einer verstorbenen Person oder eines Schuldners“ stammt aus dem Jahr 1830.

Die drei estates (in Schweden und Aragonien waren es vier), die als Stände im politischen Körper verstanden wurden, entstanden im späten 14. Jahrhundert. In Frankreich umfassten sie den Klerus, den Adel und die Bürger; in England waren es ursprünglich der Klerus, die Barone und das gemeine Volk, später die Lords Spiritual, Lords Temporal und das gemeine Volk. Für den Begriff Fourth Estate siehe four.

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