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Bedeutung von obscene

anstößig; obszön; unanständig

Herkunft und Geschichte von obscene

obscene(adj.)

In den 1590er Jahren wurde das Wort verwendet, um etwas zu beschreiben, das „anstößig für die Sinne oder für Geschmack und Anstand“ ist. Es stammt aus dem Französischen obscène (16. Jahrhundert) und hat seine Wurzeln im Lateinischen obscenus, was „anstößig“, insbesondere in Bezug auf Bescheidenheit, bedeutet. Ursprünglich bedeutete es „Unglück verheißend“ oder „ungünstig“ und hat eine unbekannte Herkunft. Möglicherweise setzt es sich zusammen aus ob, was „vor“ bedeutet (siehe ob-), und caenum, was „Schmutz“ heißt.

Die Bedeutung „anstößig für Bescheidenheit oder Anstand, unrein, unzüchtig“ ist seit den 1590er Jahren belegt. Im rechtlichen Kontext bezeichnete es „jede unreine oder unzüchtige Veröffentlichung, die darauf abzielt, den Geist zu verderben und den Respekt vor Anstand und Moral zu untergraben.“ In der modernen US-Rechtsprechung hing die Definition davon ab, „ob das Material für die durchschnittliche Person, die zeitgenössische Gemeinschaftsstandards anwendet, als Ganzes ein sexuelles Interesse anspricht.“ [Richter William Brennan, „Roth v. United States“, 24. Juni 1957]. Diese Definition wurde 1973 in „Miller v. California“ weiter verfeinert:

The basic guidelines for the trier of fact must be: (a) whether 'the average person, applying contemporary community standards' would find that the work, taken as a whole, appeals to the prurient interest, (b) whether the work depicts or describes, in a patently offensive way, sexual conduct specifically defined by the applicable state law; and (c) whether the work, taken as a whole, lacks serious literary, artistic, political, or scientific value.
Die grundlegenden Richtlinien für den Tatsachenrichter müssen sein: (a) ob „die durchschnittliche Person, die zeitgenössische Gemeinschaftsstandards anwendet“, feststellen würde, dass das Werk als Ganzes ein sexuelles Interesse anspricht, (b) ob das Werk sexuelle Handlungen, die durch das geltende Landesrecht spezifisch definiert sind, auf eine offensichtlich anstößige Weise darstellt oder beschreibt; und (c) ob das Werk als Ganzes ernsthaften literarischen, künstlerischen, politischen oder wissenschaftlichen Wert vermissen lässt.

Verwandt: Obscenely.

Verknüpfte Einträge

In den 1580er Jahren bezeichnete das Wort „Obszönität“ die „obszöne Qualität, Zügellosigkeit in Handlung, Ausdruck oder Darstellung“. Es stammt aus dem Französischen obscénité und leitet sich vom Lateinischen obscenitatem (im Nominativ obscenitas) ab, was so viel wie „Unglücklichkeit, Schmutzigkeit“ bedeutet. Dies wiederum kommt von obscenus, was „anstößig“ bedeutet (siehe auch obscene). Die Bedeutung „ein abscheulicher oder widerlicher Akt“ entwickelte sich in den 1610er Jahren. Der Begriff für „ein obszönes Äußerung oder Wort“ ist seit 1690 belegt. Verwandt ist das Wort Obscenities.

Das Wortbildungselement bedeutet „in Richtung; gegen; vor; nahe; über; hinunter“ und wird auch als Intensiv verwendet. Es stammt aus dem Lateinischen ob (Präposition) und bedeutet „in Richtung von, vor, bevor; zu, an, auf, über; im Weg von; bezüglich, wegen“. Der Ursprung liegt in der indogermanischen Wurzel *epi, die auch *opi bedeutet und „nahe, gegen“ heißt (siehe epi-).

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of obscene

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