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Bedeutung von res

Sache; Angelegenheit; Punkt

Herkunft und Geschichte von res

res

Das lateinische Wort wurde früher in verschiedenen Ausdrücken im Englischen verwendet, oft in der Rechtssprache, wo es "der Zustand von etwas, die Angelegenheit oder der Streitpunkt" bedeutet; wörtlich "Ding" (siehe re). Zum Beispiel res ipsa loquitur "die Sache spricht für sich selbst;" res judicata "ein Punkt, der von einer zuständigen Behörde entschieden wurde."

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„in Bezug auf“ wird seit etwa 1700 in der Rechtssprache verwendet und stammt aus dem Lateinischen (in) re, was so viel wie „in der Angelegenheit von“ bedeutet. Es leitet sich vom Ablativ res ab, was „Eigentum, Waren; Sache, Angelegenheit“ bedeutet, und geht zurück auf das Proto-Italische *re-, das wiederum aus dem Proto-Indo-Europäischen *reh-i- stammt und „Reichtum, Güter“ bedeutet (dieselbe Wurzel findet sich auch im Sanskrit rayi- für „Eigentum, Waren“ und im Avestischen raii-i- für „Reichtum“). Fowler verurteilt die Verwendung in nicht-rechtlichen Kontexten in drei verschiedenen Abschnitten seines Werkes „Modern English Usage.“

Im Mittelenglischen thing, abgeleitet aus dem Altenglischen þing, þingc, was so viel wie „Versammlung, Rat, Diskussion“ bedeutete. Es konnte auch „Handlung, zu erledigende Aufgabe“ heißen. Im späten Altenglisch entwickelte sich die Bedeutung weiter zu „konkretes, unbelebtes Objekt; das, was für sich selbst existiert; Wesen, Kreatur“ und sogar „Ereignis“.

Diese Bedeutungsentwicklung lässt sich wahrscheinlich auf den Gedanken zurückführen, dass es sich bei einem thing um das „Thema“ oder den „Gegenstand“ der Beratung in einer Versammlung handelte. Vergleiche dazu das Französische chose und das Spanische cosa, die beide „Ding“ bedeuten und ihren Ursprung im Lateinischen causa haben, was „Rechtsstreit, Klage, Fall“ bedeutet (siehe auch cause (n.)). Im Lateinischen steht res für „Angelegenheit, Ding“ und kann auch „Rechtsfall, Ursache“ bedeuten.

Die Herkunft des Begriffs lässt sich bis zum Urgermanischen *thinga- zurückverfolgen, was „Versammlung“ bedeutete. Diese Wurzel findet sich auch im Altfriesischen thing („Versammlung, Rat, Klage, Angelegenheit, Ding“), im Mittelniederländischen dinc („Gerichtstag, Klage, Anliegen, Ding“), im Niederländischen ding („Ding“), im Althochdeutschen ding („öffentliche Versammlung zur Urteilsfindung und geschäftlichen Angelegenheiten, Rechtsstreit“) sowie im Altnordischen þing („öffentliche Versammlung“).

Es wird vermutet, dass das germanische Wort (so Watkins und Boutkan) ursprünglich „festgelegte Zeit“ bedeutete, abgeleitet von einem rekonstruierten Wortstamm im Proto-Indoeuropäischen *tenk- (1), der sich von *ten- („dehnen“) ableitet. Möglicherweise entstand die Idee eines „Zeitraums für ein Treffen oder eine Versammlung“.

Die Bedeutung „Versammlung, Treffen“ verschwand im frühen Mittelenglisch, ist jedoch im zweiten Teil des Begriffs hustings sowie im Isländischen erhalten geblieben, wie zum Beispiel im Althing, der nationalen Versammlung Islands.

Bereits im frühen 12. Jahrhundert wurde der Begriff auch für lebende Wesen oder Personen verwendet, oft in einer liebevollen oder mitleidigen Weise (das Beispiel young thing stammt etwa aus dem Jahr 1200). Seit etwa 1600 wird thing umgangssprachlich verwendet, um ein unbelebtes Objekt zu bezeichnen, dessen Name dem Sprecher gerade nicht einfällt. Dabei werden häufig bedeutungslose, erläuternde Suffixe angehängt (siehe thingamajig).

Verwandte Begriffe: Things (um 1300 als „persönlicher Besitz“ belegt). Das Adjektiv thingal (1857) ist selten anzutreffen. Die Wendung The thing, die „das Stilvolle oder Modische“ bezeichnet, ist seit 1762 belegt. Der Ausdruck do your thing, der so viel wie „folge deiner besonderen Vorliebe“ bedeutet, wird zwar seit den 1960er Jahren mit der Sprache der Hippies assoziiert, ist jedoch bereits seit 1841 (Emerson) belegt.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of res

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