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Bedeutung von commoner

Bürger; Angehöriger des einfachen Volkes; Mitglied des Unterhauses

Herkunft und Geschichte von commoner

commoner(n.)

Ende des 14. Jahrhunderts (Mitte des 14. Jahrhunderts im Anglo-Französischen) bedeutete es „einer der einfachen Leute, ein Mitglied des dritten Standes“. Es handelt sich um ein Substantiv, das von common (Verb) abgeleitet ist, was so viel wie „gemeinsam teilnehmen, sich zusammenschließen oder Geschäfte machen“ bedeutet (Mitte des 14. Jahrhunderts) und von common (Adjektiv) stammt. Ab der Mitte des 15. Jahrhunderts wurde es dann als „Mitglied des House of Commons“ verwendet.

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Um 1300 entstand die Bedeutung „gemeinsam gehörend, gemeinsam genutzt, allgemein, öffentlich“ aus dem Altfranzösischen comun („gemeinsam, allgemein, frei, offen, öffentlich“; 9. Jh., im modernen Französisch commun). Dieses Wort stammt vom Lateinischen communis ab, was so viel wie „gemeinsam, öffentlich, von allen oder vielen geteilt; allgemein, nicht spezifisch; vertraut, nicht prätentiös“ bedeutet. Es leitet sich von einem rekonstruierten Wortstamm aus dem Urindoeuropäischen ab, *ko-moin-i-, was „gemeinsam gehalten“ bedeutet. Dieses Adjektiv setzt sich zusammen aus *ko- („zusammen“) und *moi-n-, einer abgeleiteten Form des Wurzelbegriffs *mei- (1), der „verändern, gehen, sich bewegen“ bedeutet. Wörtlich übersetzt könnte man also sagen „von allen geteilt“.

Der zweite Teil des Begriffs ist auch die Wurzel für das lateinische munia, was „Pflichten, öffentliche Aufgaben, Funktionen“ bedeutet – also die Pflichten, die mit einem munia (Amt) verbunden sind. Möglicherweise wurde diese Bedeutung im Altfranzösischen durch die germanische Form des Urindoeuropäischen *ko-moin-i- verstärkt (vergleiche das Deutsche gemein und das Altenglische gemne, was „gemeinsam, öffentlich, allgemein, universell“ bedeutet; siehe auch mean (Adjektiv)). Diese Form kam über das Fränkische ins Französische.

Seit etwa 1300 wird der Begriff auch abwertend für Frauen und Verbrecher verwendet. Die Bedeutung „gleichmäßig betreffend oder aus zwei oder mehr Quellen stammend“ entwickelte sich um 1400. Der Sinn „gewöhnlich, nicht außergewöhnlich, häufig vorkommend“ tauchte Ende des 14. Jahrhunderts auf. Die Vorstellung von „nicht herausragend, zur allgemeinen Masse gehörend“ stammt ebenfalls aus etwa 1400. Bei Dingen bedeutet es „gewöhnlich, nicht ausgezeichnet“ und ist ebenfalls Ende des 14. Jahrhunderts belegt.

Common pleas (13. Jh.) stammt aus dem Anglo-Französischen communs plets und bezeichnete Zivilklagen, die ein Untertan gegen einen anderen führte, im Gegensatz zu den Anklagen der Krone. Common prayer ist das Gebet, das öffentlich und in Gemeinschaft mit anderen Gläubigen gesprochen wird, im Gegensatz zum privaten Gebet. Common stock ist seit 1888 belegt. Common speech (Ende des 14. Jh.) bezeichnet die Volkssprache, im Gegensatz zum Lateinischen. Common good (Ende des 14. Jh.) übersetzt das lateinische bonum publicum, was „das Gemeinwohl“ bedeutet. Der Begriff common room für einen Gemeinschaftsraum am College (1660er Jahre) bezeichnet einen Raum, auf den alle Mitglieder gemeinsamen Zugang haben. 

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