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Bedeutung von criminal

kriminell; Verbrecher; strafbar

Herkunft und Geschichte von criminal

criminal(adj.)

Um 1400 bedeutete es „sündhaft, böse“. Mitte des 15. Jahrhunderts wurde es verwendet, um etwas zu beschreiben, das mit einem rechtlich bestraften Vergehen zu tun hat, also die Natur eines Verbrechens hat. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts bezeichnete es jemanden, der eines Verbrechens schuldig ist. Der Begriff stammt aus dem Altfranzösischen criminel, criminal, was so viel wie „verbrecherisch, verachtenswert, böse“ bedeutet und bereits im 11. Jahrhundert verwendet wurde. Direkt entlehnt wurde es aus dem Spätlateinischen criminalis, was „zum Verbrechen gehörend“ bedeutet, und leitet sich vom Lateinischen crimen (Genitiv criminis) ab. Siehe auch crime. Dabei bleibt das lateinische -n- erhalten. Weitere verwandte Adjektive sind criminous (Mitte des 15. Jahrhunderts) und criminative. Die Begriffe criminal law (Strafrecht) oder criminal justice (Strafjustiz) haben sich im Englischen mindestens seit dem späten 15. Jahrhundert von civil (Zivilrecht) unterschieden.

criminal(n.)

"Eine Person, die ein strafbares Vergehen gegen das öffentliche Recht begangen hat," in den 1620er Jahren entstanden, abgeleitet von criminal (Adjektiv). Besonders bezeichnet es eine "Person, die durch Beweis oder Geständnis eines Verbrechens verurteilt wurde."

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Um die Mitte des 13. Jahrhunderts wurde das Wort im Sinne von „Sündhaftigkeit, Verstoß gegen die Gesetze Gottes“ verwendet. Es stammt aus dem Altfranzösischen crimne, was so viel wie „Verbrechen, schwere Sünde“ bedeutete (im 12. Jahrhundert, im modernen Französisch crime). Dieses wiederum geht auf das Lateinische crimen zurück, dessen Genitiv criminis „Anklage, Beschuldigung, Verbrechen, Schuld, Übeltat“ bedeutete. Wahrscheinlich leitet es sich von cernere ab, was „entscheiden, sieben“ bedeutet (aus der indogermanischen Wurzel *krei-, die „sieben“ bedeutet, und somit „diskriminieren, unterscheiden“ impliziert).

Der Sprachwissenschaftler Klein, der Brugmann zitiert, lehnt diese Erklärung ab und schlägt stattdessen *cri-men vor. Ursprünglich könnte es demnach „Schrei der Verzweiflung“ bedeutet haben. Auch Tucker vermutet eine Verbindung zu Wörtern, die mit „Schrei“ zu tun haben, und verweist auf das Englische plaint, plaintiff usw. De Vaan hingegen akzeptiert die Ableitung von cernere (vergleiche discriminate).

Die Bedeutung „Rechtswidrigkeit, die gesetzlich bestraft wird, also eine Handlung oder Unterlassung, die das Gesetz im Namen des Staates ahndet“, entwickelte sich im späten 14. Jahrhundert. Im Sinne von „große Bosheit oder Unrecht“ ist sie seit den 1510er Jahren belegt. Im Altenglischen wurde das lateinische Wort mit facen übersetzt, was ebenfalls „Täuschung, Betrug, Verrat“ bedeutete. Der Ausdruck Crime wave ist seit 1893 im amerikanischen Englisch belegt.

"Qualität oder Zustand des Verbrechens," 1610er Jahre, aus dem Französischen criminalité, abgeleitet vom Mittellateinischen criminalitas, das wiederum vom Lateinischen criminalis stammt (siehe criminal (adj.)).

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of criminal

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