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Bedeutung von decriminalization

Entkriminalisierung; Aufhebung der strafrechtlichen Verfolgung; Legalisierung von Drogen

Herkunft und Geschichte von decriminalization

decriminalization(n.)

1945; siehe de- + criminal (Adj.) + -ization. Besonders im Zusammenhang mit Drogen seit etwa 1968.

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Um 1400 bedeutete es „sündhaft, böse“. Mitte des 15. Jahrhunderts wurde es verwendet, um etwas zu beschreiben, das mit einem rechtlich bestraften Vergehen zu tun hat, also die Natur eines Verbrechens hat. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts bezeichnete es jemanden, der eines Verbrechens schuldig ist. Der Begriff stammt aus dem Altfranzösischen criminel, criminal, was so viel wie „verbrecherisch, verachtenswert, böse“ bedeutet und bereits im 11. Jahrhundert verwendet wurde. Direkt entlehnt wurde es aus dem Spätlateinischen criminalis, was „zum Verbrechen gehörend“ bedeutet, und leitet sich vom Lateinischen crimen (Genitiv criminis) ab. Siehe auch crime. Dabei bleibt das lateinische -n- erhalten. Weitere verwandte Adjektive sind criminous (Mitte des 15. Jahrhunderts) und criminative. Die Begriffe criminal law (Strafrecht) oder criminal justice (Strafjustiz) haben sich im Englischen mindestens seit dem späten 15. Jahrhundert von civil (Zivilrecht) unterschieden.

Im Jahr 1963 entstand das Wort „decriminalize“ als Rückbildung von decriminalization. Die Bedeutung „etwas, das zuvor illegal war, legal zu machen“, war ab 1970 gebräuchlich (es gibt vereinzelte Beispiele bereits aus dem Jahr 1867). Verwandte Begriffe sind: Decriminalized; decriminalizing.

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of decriminalization

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