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Bedeutung von legation

Botschaft; Gesandtschaft; diplomatische Mission

Herkunft und Geschichte von legation

legation(n.)

Um 1400 entstand der Begriff „Legation“ im Sinne von „Auftrag eines Abgesandten oder Gesandten“. Er stammt aus dem Altfranzösischen legation, was so viel wie „Botschaft, Mission“ bedeutet, und direkt aus dem Lateinischen legationem (im Nominativ legatio), was „das Amt eines Botschafters“ bezeichnet. Dieses Substantiv leitet sich von dem Partizip Perfekt von legare ab, was „als Stellvertreter senden“ bedeutet (siehe legate). Ab etwa 1600 wurde der Begriff dann auch für „Gruppe von Abgesandten, Vertreter“ verwendet und ab 1832 für „offizielle Residenz eines Diplomaten“.

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Um die Mitte des 12. Jahrhunderts wurde der Begriff verwendet, um einen „bevollmächtigten Vertreter des Papstes“ zu beschreiben. Er stammt aus dem Altfranzösischen legat und direkt aus dem Lateinischen legatus, was so viel wie „Botschafter, Gesandter“ bedeutet. Ursprünglich bezeichnete es jemanden, der „mit einem Auftrag versehen“ war, also das Partizip Perfekt von legare, was „als Stellvertreter senden, mit einem Auftrag senden, beauftragen, hinterlassen“ bedeutet. Möglicherweise kann man es auch wörtlich als „durch einen Vertrag verpflichten“ verstehen und es steht in Zusammenhang mit lex (im Genitiv legis), was „Vertrag, Gesetz“ bedeutet. Die Wurzel dieses Begriffs stammt aus dem Urindoeuropäischen und wird als *leg- (1) wiedergegeben, was „sammeln, zusammentragen“ bedeutet. Die allgemeinere Bedeutung von „Botschafter, Delegierter, Bote eines Staates oder einer Autorität“ entwickelte sich im späten 14. Jahrhundert im Englischen. Verwandte Begriffe sind: Legator, legatee, legatine.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of legation

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