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Bedeutung von officialdom

Beamtenapparat; Amtswesen; Bürokratie

Herkunft und Geschichte von officialdom

officialdom(n.)

"Beamte insgesamt oder als Gruppe," oft abwertend, 1863, von official (n.) + -dom.

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Im frühen 14. Jahrhundert bezeichnete der Begriff „minor ecclesiastical court officer“ (ein untergeordneter kirchlicher Gerichtsoffizier), wobei er im Mittel des 13. Jahrhunderts auch als Nachname auftauchte. Er stammt aus dem Altfranzösischen oficial, was so viel wie „Rechtsbeauftragter; Vertreter des Bischofs“ bedeutete (12. Jahrhundert). Direkt entlehnt wurde er aus dem Spätlateinischen officialis, was „Angehöriger eines Magistrats, öffentlicher Beamter“ hieß. Hierbei handelte es sich um die Substantivierung des Adjektivs officialis, das „zu Pflicht, Dienst oder Amt gehörend“ bedeutete (siehe official (adj.)). Ab der Mitte des 14. Jahrhunderts wurde der Begriff auch für „einen Hausdiener in einem Haushalt“ verwendet. Die Bedeutung „Person, die für eine öffentliche Aufgabe oder Pflicht zuständig ist, jemand, der ein ziviles Amt bekleidet“ wurde erstmals in den 1550er Jahren dokumentiert.

Das Suffix, das einen Zustand oder eine Eigenschaft beschreibt, stammt aus dem Altenglischen dom, was so viel wie „Gesetz, Urteil“ bedeutet (siehe auch doom (n.)). Ursprünglich war es ein eigenständiges Wort, entwickelte sich jedoch bereits im Altenglischen zu einem Suffix, wie man an Wörtern wie freodom und wisdom erkennen kann. Es ist verwandt mit dem deutschen -tum (im Althochdeutschen tuom). Die Bedeutung hat sich im Laufe der Zeit erweitert und umfasst nun Begriffe wie „Gerichtsbarkeit“, „Provinz“, „Zustand“ oder „Qualität“.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of officialdom

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