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Bedeutung von plaintive

klagend; traurig; wehmütig

Herkunft und Geschichte von plaintive

plaintive(adj.)

Ende des 14. Jahrhunderts bedeutete es „klagend, beschwerend, Trauer oder Kummer ausdrückend“. Es stammt aus dem Altfranzösischen plaintif, was so viel wie „beschwerend; elend, jämmerlich“ bedeutet, und leitet sich von plainte ab (siehe plaint). Die Bedeutung „ausdrucksvoll in Trauer oder Melancholie, traurig, betrüblich“ ist seit den 1570er Jahren belegt. Zuvor gab es auch das Wort pleintful, das „beschwerlich, kläglich“ bedeutete (frühes 14. Jahrhundert). Verwandte Begriffe sind Plaintively und plaintiveness.

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Um 1200 entstand das Wort pleinte, was so viel wie „Klage, Trauer, hörbare Ausdrucksform von Trauer“ bedeutet. Es stammt aus dem Altfranzösischen plainte, was „Klage, Klagegesang“ bedeutete und im 12. Jahrhundert gebräuchlich war. Dieses wiederum geht auf das Lateinische planctus zurück, was „Klage, Wehklage, Brustschlagen“ bedeutete. Es leitet sich vom Partizipstamm des Verbs plangere ab, das „klagen“ oder „die Brust schlagen (aus Trauer oder Mourning)“ bedeutet. Die Wurzel dieses Begriffs findet sich im Proto-Indoeuropäischen (PIE) unter *plak- (2), was „schlagen“ bedeutet. Die Verbindung im Lateinischen könnte also das Brustschlagen aus Trauer gewesen sein. Im späten 14. Jahrhundert entwickelte sich dann die Bedeutung „Beschwerde, Murren, Grummeln“. Ab etwa derselben Zeit verstand man darunter auch eine „Klage, rechtliche Beschwerde, eine Erklärung von Beschwerden, die vor Gericht eingereicht wird, um Wiedergutmachung zu verlangen“.

Im rechtlichen Kontext bezeichnet der Begriff „derjenige, der eine Klage vor einem Gericht einreicht, um einen Anspruch geltend zu machen“ (im Gegensatz zu defendant). Er tauchte um 1400 auf und wurde als pleintif verwendet, abgeleitet aus dem anglo-französischen pleintif (Ende des 13. Jahrhunderts). Ursprünglich stammt es aus dem Altfranzösischen plaintif, was so viel wie „klagend; elend, miserabel“ bedeutete. Im rechtlichen Sinne wurde es verwendet, um „benachteiligt“ oder „beschwert“ zu beschreiben, wie in partie plaintif („die Partei, die eine Klage einreicht“). Der Begriff leitet sich von plainte ab (siehe plaint). Anfangs war er identisch mit plaintive, aber die Form, die sich im rechtlichen Sprachgebrauch hielt, bewahrte die ältere Schreibweise mit -iff.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of plaintive

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