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Bedeutung von referendum
Herkunft und Geschichte von referendum
referendum(n.)
Im Jahr 1847 bezeichnete der Begriff „Referendum“ das Vorlegen einer Frage zur Abstimmung an die Wähler als Ganzes. Ursprünglich wurde er hauptsächlich in der Schweiz verwendet, wo die Bevölkerung das Recht hat, über bestimmte Gesetze, die von der Legislative verabschiedet wurden, zu entscheiden. Der Begriff stammt aus dem Französischen oder Deutschen und leitet sich vom lateinischen referendum ab, was so viel bedeutet wie „das, was verwiesen werden muss“. Wörtlich übersetzt heißt es „die Sache, die zurückgebracht wird“, und es handelt sich um ein neutrales Gerundivum von referre, was „zurückbringen“ oder „zurücknehmen“ bedeutet (siehe refer). Die allgemeine Verwendung außerhalb der Schweiz setzte um 1882 ein. Der Sprachwissenschaftler Fowler (1926) bevorzugte die Pluralform referendums, da referenda seiner Meinung nach „zu suggestiv ist (vgl. memoranda, agenda usw.) für den korrekten Sinn – Fragen, die verwiesen werden sollen.“
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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of referendum
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