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Bedeutung von sui juris

voll geschäftsfähig; eigenverantwortlich; nicht unter elterlicher Gewalt

Herkunft und Geschichte von sui juris

sui juris

In den 1610er Jahren bedeutete es „volljährig und geschäftsfähig“, also in der Lage, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Im antiken Rom bezeichnete es jemanden, der nicht mehr der patria potestas unterworfen war – also nicht mehr unter der rechtlichen Kontrolle und Herrschaft des Vaters stand. Es stammt von sui, dem Genitiv von suus, was „sein, ihr, dessen, einer“ bedeutet. Dieses Wort hat seine Wurzeln im Altlateinischen sovos und geht zurück auf die indogermanische Wurzel *swe-, ein Pronomen der dritten Person (siehe idiom). Für das zweite Element siehe jurist.

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In den 1580er Jahren bezeichnete das Wort „Idiom“ eine „Sprechweise, die für ein Volk oder einen Ort charakteristisch ist“. Die Bedeutung „Redewendung oder Ausdruck, der einer Sprache eigen ist“, entwickelte sich erst in den 1620er Jahren. Es stammt aus dem Französischen idiome (16. Jahrhundert) und direkt aus dem Spätlateinischen idioma, was so viel wie „Sprachbesonderheit“ bedeutet.

Der Ursprung liegt im Griechischen idiōma, was „Besonderheit“ oder „eigenwillige Ausdrucksweise“ bedeutet. Fowler erklärt, dass „eine Manifestation des Eigenen“ die „nächstmögliche Übersetzung des griechischen Begriffs“ sei. Dieses Wort stammt von idioumai ab, was „sich etwas aneignen“ bedeutet, und leitet sich von idios ab, was „persönlich“ oder „privat“ bedeutet – im Gegensatz zu dēmosios, was „öffentlich“ heißt. Ursprünglich bedeutete es also „einer Person eigen, ihr eigenes“ – im Gegensatz zu allotrios.

Der Begriff geht auf die indogermanische Wurzel *swed-yo- zurück, eine abgeleitete Form der Wurzel *s(w)e-. Diese Wurzel war ein Personalpronomen der dritten Person und reflexiv, das heißt, es bezog sich auf das Subjekt eines Satzes. Außerdem wurde es in Formen verwendet, die die soziale Gruppe des Sprechers bezeichneten, also „(wir uns-) selbst“. Ähnliche Begriffe finden sich im Sanskrit svah, im Avestischen hva-, im Altpersischen huva („eigen“), khva-data („Herr“, wörtlich „aus sich selbst geschaffen“), im Griechischen hos („er, sie, es“), im Lateinischen suescere („sich gewöhnen, sich anpassen“), sodalis („Gefährte“), im Altkirchenslawischen svoji („sein, ihr, sein“), svojaku („Verwandter, Blutsverwandter“), im Gotischen swes („eigen“), im Altnordischen sik („sich selbst“), im Deutschen Sein und im Altirischen fein („Selbst, sich selbst“).

[G]rammar & idiom are independent categories; being applicable to the same material, they sometimes agree & sometimes disagree about particular specimens of it; the most can be said is that what is idiomatic is far more often grammatical than ungrammatical, but that is worth saying, because grammar & idiom are sometimes treated as incompatibles .... [Fowler]
[G]rammatik und Idiomatik sind unabhängige Kategorien. Obwohl sie sich auf dasselbe Material beziehen, stimmen sie manchmal in ihren Bewertungen überein und manchmal nicht. Man kann jedoch sagen, dass idiomatische Ausdrücke viel häufiger grammatikalisch korrekt sind als ungrammatisch. Das ist wichtig zu betonen, denn manchmal werden Grammatik und Idiomatik als unvereinbar betrachtet .... [Fowler]

In der Mitte des 15. Jahrhunderts bezeichnete der Begriff „Jurist“ jemanden, der das Recht praktiziert. In den 1620er Jahren wurde er dann spezifischer für „einen rechtlichen Schriftsteller, jemanden, der die Wissenschaft des Rechts vertritt“. Der Ursprung des Wortes liegt im Altfranzösischen juriste (14. Jahrhundert), das wiederum aus dem Mittellateinischen iurista stammt und „Jurist“ bedeutet. Dieses leitet sich vom Lateinischen ius ab, dessen Genitiv iuris „Recht“ bedeutet – insbesondere „rechtliches Recht oder Autorität, Gesetz“. Es kann auch „der Ort, an dem Gerechtigkeit verwaltet wird, Gerichtshof“ bedeuten. Der Ursprung im Altlateinischen ious könnte wörtlich „heilige Formel“ bedeutet haben und war ein Begriff, der speziell im Lateinischen vorkam (nicht im allgemeinen Italischen). Er entwickelte sich aus religiösen Kulten und hat seine Wurzeln im indogermanischen Wortstamm *yewes-, der „Gesetz“ bedeutet (siehe Watkins). Im Vergleich dazu steht das lateinische iurare, was so viel wie „eine rituelle Formel aussprechen“ heißt. Ähnliche Begriffe finden sich im Veda mit yos für „Gesundheit“, im Avestischen yaoz-da- für „rituell rein machen“ und im Irischen huisse für „gerecht“. Eine verwandte Form ist Juristic. Im Gegensatz dazu bezeichnete das alltäglichere lateinische Wort lex spezifische Gesetze, im Gegensatz zum gesamten Gesetzeskorpus.

Die germanische Wurzel, die im Altenglischen durch æ für „Brauchtum, Gesetz“ und im Althochdeutschen ewa sowie im modernen Deutschen Ehe für „Ehe“ vertreten ist, wird manchmal mit dieser Gruppe in Verbindung gebracht. Alternativ könnte sie auch auf das indogermanische *ei- zurückgehen, was „gehen“ bedeutet.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of sui juris

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