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Bedeutung von jurist

Rechtswissenschaftler; Jurist; Fachmann für das Recht

Herkunft und Geschichte von jurist

jurist(n.)

In der Mitte des 15. Jahrhunderts bezeichnete der Begriff „Jurist“ jemanden, der das Recht praktiziert. In den 1620er Jahren wurde er dann spezifischer für „einen rechtlichen Schriftsteller, jemanden, der die Wissenschaft des Rechts vertritt“. Der Ursprung des Wortes liegt im Altfranzösischen juriste (14. Jahrhundert), das wiederum aus dem Mittellateinischen iurista stammt und „Jurist“ bedeutet. Dieses leitet sich vom Lateinischen ius ab, dessen Genitiv iuris „Recht“ bedeutet – insbesondere „rechtliches Recht oder Autorität, Gesetz“. Es kann auch „der Ort, an dem Gerechtigkeit verwaltet wird, Gerichtshof“ bedeuten. Der Ursprung im Altlateinischen ious könnte wörtlich „heilige Formel“ bedeutet haben und war ein Begriff, der speziell im Lateinischen vorkam (nicht im allgemeinen Italischen). Er entwickelte sich aus religiösen Kulten und hat seine Wurzeln im indogermanischen Wortstamm *yewes-, der „Gesetz“ bedeutet (siehe Watkins). Im Vergleich dazu steht das lateinische iurare, was so viel wie „eine rituelle Formel aussprechen“ heißt. Ähnliche Begriffe finden sich im Veda mit yos für „Gesundheit“, im Avestischen yaoz-da- für „rituell rein machen“ und im Irischen huisse für „gerecht“. Eine verwandte Form ist Juristic. Im Gegensatz dazu bezeichnete das alltäglichere lateinische Wort lex spezifische Gesetze, im Gegensatz zum gesamten Gesetzeskorpus.

Die germanische Wurzel, die im Altenglischen durch æ für „Brauchtum, Gesetz“ und im Althochdeutschen ewa sowie im modernen Deutschen Ehe für „Ehe“ vertreten ist, wird manchmal mit dieser Gruppe in Verbindung gebracht. Alternativ könnte sie auch auf das indogermanische *ei- zurückgehen, was „gehen“ bedeutet.

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„feierliche Ablegung“, Mitte des 15. Jahrhunderts, ursprünglich bezogen auf Ketzerei oder Götzendienst, später allgemeiner für das Ablegen von Eiden. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen abiurationem (im Nominativ abiuratio), was „ein Eidwiderruf“ bedeutet. Es handelt sich um ein Substantiv, das von dem Partizip abgeleitet ist, das aus abiurare „eidlich verleugnen“ gebildet wird. Dieses setzt sich zusammen aus ab „weg, fort“ (siehe ab-) und iurare „eiden“, was seinerseits von ius (Genitiv iuris) „Recht“ stammt (siehe jurist). Verwandt ist das Wort Abjuratory. Der oath of abjuration wird als „der negative Teil des Treueeides“ beschrieben [Century Dictionary].

Im frühen 15. Jahrhundert taucht das Wort abjuren auf, was so viel wie „eidlich ablehnen, zurückweisen, eidlich verleugnen“ bedeutet. Ursprünglich bezog es sich besonders auf das „eidliche Ablehnen oder Widerrufen (einer Häresie)“. Es stammt aus dem Altfranzösischen abjurer und geht direkt auf das Lateinische abiurare zurück, was „eidlich verleugnen“ heißt. Dieses setzt sich zusammen aus ab („weg, fort von“, siehe ab-) und iurare („schwören“), das wiederum von ius (Genitiv iuris, „Gesetz“, siehe jurist) abgeleitet ist. Verwandte Formen sind Abjured und abjuring.

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of jurist

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