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Bedeutung von arbiter

Schiedsrichter; Richter; Vermittler

Herkunft und Geschichte von arbiter

arbiter(n.)

Ende des 14. Jahrhunderts bezeichnete das Wort eine „Person, die in einem Streitfall nach eigenem Ermessen urteilt“. Es stammt aus dem Altfranzösischen arbitre für „Schiedsrichter, Richter“ (13. Jahrhundert) und direkt aus dem Lateinischen arbiter, was so viel wie „jemand, der als Zeuge oder Richter anwesend ist“ bedeutet. Im klassischen Latein wurde es für Zuschauer und Augenzeugen verwendet und speziell im rechtlichen Kontext für „jemanden, der einen Fall anhört und entscheidet, einen Richter, Schiedsrichter oder Mediator“. Es setzt sich zusammen aus ad, was „zu“ bedeutet (siehe ad-), und baetere, was „kommen, gehen“ heißt – ein Wort, dessen Ursprung unklar bleibt.

The attestations suggest that baetō was the original form which sometimes became bētō, while -bītō was regular in non-initial syllables (especially in Plautus). Where bītō occurs independently (4x in Plautus), it must be a decompounded form. [de Vaan]
Die Belege deuten darauf hin, dass baetō die ursprüngliche Form war, die manchmal zu bētō wurde, während -bītō in nicht-anlautenden Silben (besonders bei Plautus) üblich war. Wo bītō eigenständig vorkommt (viermal bei Plautus), muss es sich um eine Zerlegung des Begriffs handeln. [de Vaan]

Die spezifische Bedeutung „jemand, der von zwei streitenden Parteien gewählt wird, um eine Entscheidung zu treffen“, entwickelte sich in den 1540er Jahren. Vergleiche auch arbitrator. Die früheste belegte Form im Englischen ist das feminisierte Substantiv arbitress (Mitte des 14. Jahrhunderts), was „eine Frau, die Streitigkeiten schlichtet“ bedeutet. Gaius Petronius Arbiter (ca. 27-66 n. Chr.) war ein Freund Neros, bekannt für seine Genussfreudigkeit, angeblicher Autor des „Satyricon“ und eine Autorität in Fragen des Geschmacks und Stils (elegantiae arbiter, ein Wortspiel mit seinem Namen).

Verknüpfte Einträge

„Eine Person, die von den gegnerischen Parteien ausgewählt wird, um einen Streitpunkt zwischen ihnen zu entscheiden“ – so lässt sich die Bedeutung des Begriffs im frühen 15. Jahrhundert zusammenfassen. Der Begriff stammt aus dem Spätlateinischen arbitrator, was so viel wie „Zuschauer, Zuhörer, Zeuge; Richter“ bedeutet. Es handelt sich um ein Substantiv, das von dem Partizip abgeleitet ist, das aus arbitrari gebildet wird und „eine Meinung haben, eine Entscheidung treffen“ bedeutet. Der Ursprung liegt in arbiter, was „Richter, Schiedsrichter, Vermittler“ bedeutet (siehe auch arbiter).

Diese Form hat sich im rechtlichen Kontext des gebräuchlichen arbiter entwickelt. In der heutigen Verwendung trifft ein arbiter Entscheidungen eigenständig und ist nur sich selbst verantwortlich. Im Gegensatz dazu entscheidet ein arbitrator über die ihm von den Parteien vorgelegten Streitfragen. „Es ist oft üblich, zwei oder mehr arbitrators zu ernennen, wobei ein umpire – in der Regel von ihnen ausgewählt – als endgültiger Schiedsrichter fungiert“ [OED].

"Arbitrage, die Ausübung der Funktion eines Schiedsrichters," Ende des 15. Jahrhunderts, entlehnt aus dem Altfranzösischen arbitrage "Schiedsgerichtsbarkeit, Urteil", abgeleitet von arbitrer "schlichten, urteilen", welches wiederum aus dem Spätlateinischen arbitrari stammt, und letztlich aus dem Lateinischen arbiter "Richter, Schiedsrichter, Vermittler" (siehe arbiter). In der Finanzwelt bezeichnete es "das Geschäft, das auf der Berechnung der vorübergehenden Preisunterschiede von Wertpapieren in verschiedenen Märkten basiert." Ab etwa 1875.

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Trends von " arbiter "

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of arbiter

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