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Bedeutung von arraignment

Anklage; Vorladung; Gerichtsverhandlung

Herkunft und Geschichte von arraignment

arraignment(n.)

Um die Mitte des 15. Jahrhunderts tauchte der Begriff arreinement auf, der im rechtlichen Kontext "Prozess, einen Beschuldigten vor Gericht zu rufen, damit er sich der Anklage stellt" bedeutet. Er stammt aus dem Anglo-Französischen und Altfranzösischen araisnement, abgeleitet von araisnier, was so viel wie "ansprechen, adressieren; anklagen" in einem Gerichtsverfahren bedeutet (siehe arraign).

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Ende des 14. Jahrhunderts, araynen, „zur Rechenschaft ziehen“, auch „wegen eines Verbrechens anklagen“, stammt aus dem Altfranzösischen araisnier „ansprechen, anklagen (vor Gericht)“, das aus dem Vulgärlatein *arrationare kommt, welches wiederum vom Lateinischen adrationare abgeleitet ist. Dies setzt sich zusammen aus ad „zu“ (siehe ad-) und *rationare, das von ratio „Argumentation; Berechnung, Kalkulation“ stammt. Letzteres kommt von rat-, dem Partizip Perfekt von reri „rechnen, kalkulieren“, auch „denken“ (aus der PIE-Wurzel *re- „denken, zählen“). Das unetymologische -g- ist eine Überkorrektur aus dem 16. Jahrhundert, die sich an reign usw. orientiert. Verwandt: Arraigned; arraigning.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of arraignment

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