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Bedeutung von arraign

vor Gericht stellen; anklagen; beschuldigen

Herkunft und Geschichte von arraign

arraign(v.)

Ende des 14. Jahrhunderts, araynen, „zur Rechenschaft ziehen“, auch „wegen eines Verbrechens anklagen“, stammt aus dem Altfranzösischen araisnier „ansprechen, anklagen (vor Gericht)“, das aus dem Vulgärlatein *arrationare kommt, welches wiederum vom Lateinischen adrationare abgeleitet ist. Dies setzt sich zusammen aus ad „zu“ (siehe ad-) und *rationare, das von ratio „Argumentation; Berechnung, Kalkulation“ stammt. Letzteres kommt von rat-, dem Partizip Perfekt von reri „rechnen, kalkulieren“, auch „denken“ (aus der PIE-Wurzel *re- „denken, zählen“). Das unetymologische -g- ist eine Überkorrektur aus dem 16. Jahrhundert, die sich an reign usw. orientiert. Verwandt: Arraigned; arraigning.

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Im frühen 13. Jahrhundert wurde das Wort regne verwendet, um ein „Königreich“ oder einen „Staat, der von einem Monarchen regiert wird“ zu beschreiben. Diese Bedeutungen sind heute weitgehend veraltet. Es stammt aus dem Altfranzösischen reigne, was „Königreich, Land, Nation“ bedeutet (im modernen Französisch règne). Der Ursprung liegt im Lateinischen regnum, das „Königsherrschaft, Herrschaft, Reich“ bedeutet. Dieses Wort ist verwandt mit regere, was „herrschen, leiten, gerade halten, führen“ bedeutet. Es stammt aus der indogermanischen Wurzel *reg-, die „geradeaus bewegen“ bedeutet. Daraus entwickelten sich Begriffe, die „in gerader Linie leiten“ bedeuten, also „führen“ oder „regieren“.

Ab dem späten 14. Jahrhundert wurde es auch im Sinne von „Souveränität, königliche Autorität, Herrschaft“ verwendet. Daraus entwickelte sich die allgemeinere Bedeutung „Macht, Einfluss oder Herrschaft wie die eines Königs“, die um 1725 belegt ist. Die spezifische Bedeutung „Zeitraum, in dem ein Monarch auf dem Thron sitzt“, die auch zur Datierung verwendet wird, ist seit der Mitte des 14. Jahrhunderts nachweisbar.

Um die Mitte des 15. Jahrhunderts tauchte der Begriff arreinement auf, der im rechtlichen Kontext "Prozess, einen Beschuldigten vor Gericht zu rufen, damit er sich der Anklage stellt" bedeutet. Er stammt aus dem Anglo-Französischen und Altfranzösischen araisnement, abgeleitet von araisnier, was so viel wie "ansprechen, adressieren; anklagen" in einem Gerichtsverfahren bedeutet (siehe arraign).

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of arraign

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