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Bedeutung von brother-in-law

Schwager; Bruder des Ehemanns oder der Ehefrau; Bruder der Schwester des Ehemanns oder der Ehefrau

Herkunft und Geschichte von brother-in-law

brother-in-law(n.)

„Bruder des eigenen Ehemannes oder der eigenen Ehefrau“, auch „Bruder des Ehemannes der eigenen Schwester“, um 1300; ebenfalls brother in law; siehe brother + in-law. Im Arabischen, Urdu, Swahili usw. ist brother-in-law, wenn es an einen Mann gerichtet wird, der kein Schwager ist, eine extreme Beleidigung, mit der Unterstellung „Ich habe mit deiner Schwester geschlafen.“

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„Männliche Person in ihrer Beziehung zu einer anderen Person oder mehreren Personen beiderlei Geschlechts, die von denselben Eltern geboren sind.“ Das Wort stammt aus dem Altenglischen broþor und geht auf das Urgermanische *brothar zurück (verwandt mit dem Altnordischen broðir, Dänischen broder, Altfriesischen brother, Niederländischen broeder, Althochdeutschen bruodar, Deutschen Bruder und Gotischen bróþar). Die Wurzel des Begriffs liegt im Indogermanischen bei *bhrater-.

Das Wort hat sich in den meisten indogermanischen Sprachen stabil gehalten (Sanskrit bhrátár-, Griechisch phratér, Latein frater usw.). Das Ungarische barát stammt aus dem Slawischen, während das Türkische birader aus dem Persischen kommt.

Manchmal übernehmen auch andere Wörter die Bedeutung „Bruder“, insbesondere wenn der verwandte Begriff von brother häufig für „Mitglied einer Bruderschaft“ oder als Anrede für einen Mönch verwendet wird (Italienisch fra, Portugiesisch frade, Altfranzösisch frere). Auch wenn es nötig war, zwischen „Sohn derselben Mutter“ und „Sohn desselben Vaters“ zu unterscheiden, entstanden solche Begriffe.

Im Griechischen könnte adelphos ursprünglich ein Adjektiv gewesen sein, das zusammen mit phratēr „Bruder aus demselben Mutterleib“ oder „Blutsbruder“ bedeutete. Mit der Zeit wurde es das Hauptwort, während phratēr mehr und mehr „Mitglied desselben Stammes“ bedeutete. Das spanische hermano für „Bruder“ stammt vom Lateinischen germanus ab und bezeichnete ursprünglich einen „Vollbruder“ (von beiden Elternteilen). Im Mittelenglischen gab es auch den Ausdruck brother-german in diesem Sinne.

Die Bedeutung „männliche Person in Bezug auf eine andere Person derselben Abstammung“ im Englischen entwickelte sich im späten 14. Jahrhundert. Der Sinn als „Mitglied eines Bettelordens“ tauchte um 1500 auf. Als vertrauliche Anrede von einem Mann zu einem anderen ist es seit 1912 in der US-amerikanischen Umgangssprache belegt; die spezifische Verwendung unter Afroamerikanern ist seit 1973 nachgewiesen.

Im Jahr 1894 bezeichnete der Begriff „Schwieger“ (wie in father-in-law usw.) „jemanden, der in einer nicht natürlichen Beziehung steht.“

The position of the 'in-laws' (a happy phrase which is attributed ... to her Majesty, than whom no one can be better acquainted with the article) is often not very apt to promote happiness. [Blackwood's Magazine, 1894]
Die Rolle der „Schwiegerfamilie“ (ein schöner Ausdruck, der ... Ihrer Majestät zugeschrieben wird, die niemand besser kennt als sie selbst) fördert oft nicht das Glück. [Blackwood's Magazine, 1894]

Die früheste belegte Verwendung dieser Wortbildung findet sich im Begriff brother-in-law (13. Jahrhundert). Hierbei bezieht sich law auf das Kirchenrecht, das Verwandtschaftsgrade definiert, innerhalb derer eine Ehe verboten ist. Ursprünglich hatte das Wort also eine engere Bedeutung; seine allgemeine Ausdehnung auf weiter entfernte Verwandte des Ehepartners ist laut dem Oxford English Dictionary eine „jüngere umgangssprachliche oder journalistische Wendung.“ Im Mittelenglischen bedeutete inlaue (13. Jahrhundert) „jemand, der unter dem Schutz und Nutzen des Gesetzes steht oder wiederhergestellt wurde“ (das Gegenteil eines outlaw), abgeleitet von dem Verb inlauen, das aus dem Altenglischen inlagian stammt und „Aufhebung des Gesetzesurteils“ bedeutet.

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