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Bedeutung von law

Gesetz; Regelung; Rechtsvorschrift

Herkunft und Geschichte von law

law(n.)

Im Altenglischen bedeutete lagu (im Plural laga, in der Zusammensetzung lah-) „Ordnung, Regel, die von einer Autorität festgelegt wurde, Vorschrift; ein Gebiet, das nach denselben Gesetzen regiert wird“. Manchmal wurde es auch im Sinne von „Recht, gesetzliches Privileg“ verwendet. Der Begriff stammt aus dem Altnordischen *lagu für „Gesetz“ und ist der kollektive Plural von lag, was so viel wie „Schicht, Maß, Schlag“ bedeutet – also wörtlich „etwas, das festgelegt ist, das Festgelegte oder Bestimmte“.

Es wird angenommen, dass es sich aus dem Urgermanischen *lagam entwickelt hat, was „legen, setzen“ bedeutet (abgeleitet von der indogermanischen Wurzel *legh-, die „sich niederlegen, legen“ bedeutet). Das moderne Wort ist somit ein Zwilling von lay (Substantiv 2), das „das Festgelegte oder Etablierte“ beschreibt.

Im Altenglischen war es eher selten und verdrängte das gebräuchlichere ae sowie gesetnes, die beide etymologisch „etwas, das gesetzt oder festgelegt ist“ bedeuteten.

In der Physik bezeichnete es ab den 1660er Jahren „eine Aussage, die die regelmäßige Ordnung der Dinge beschreibt“. Der Ausdruck Law and order wird seit 1796 verwendet. To lay down the law (1752) ist pleonastisch, da das „Gesetz“ hier biblisches Recht meint, das von der Kanzel verkündet wird. Poor laws sorgten für die Unterstützung von Armen auf Kosten der Öffentlichkeit, während sumptuary laws Übermaß in Kleidung, Nahrung oder Luxusgütern einschränkten.

In den indogermanischen Sprachen ist es üblicher, verschiedene Begriffe für „ein spezifisches Gesetz“ und für „Gesetz“ im allgemeinen Sinne von „Institution oder Gesetzeskörper“ zu verwenden. Ein Beispiel dafür ist das Lateinische: lex bedeutet „ein Gesetz“, während ius „ein Recht“, insbesondere „gesetzliches Recht, Gesetz“ bezeichnet.

Die indogermanischen Wörter für „Gesetz“ stammen meist von Verben ab, die „legen, setzen, stellen“ bedeuten. Dazu gehört das Griechische thesmos (abgeleitet von tithemi „legen, setzen“), das Altenglische dom (von der indogermanischen Wurzel *dhe- „legen, setzen, stellen“), das Litauische įstatymas (von statyti „zum Stehen bringen, aufstellen, einrichten“), das Polnische ustawa (von stać „stehen“) und viele andere. Vergleiche auch das Altenglische gesetnes (siehe oben), statute, das aus dem Lateinischen statuere stammt, sowie das Deutsche Gesetz, das „ein Gesetz, eine Vorschrift“ bedeutet und aus dem Althochdeutschen gisatzida abgeleitet ist, was „eine Festlegung, Bestimmung, Beurteilung“ bedeutet. Hierbei kommt das Verb sezzen (im modernen Deutsch setzen) vor, was „setzen, stellen, legen“ bedeutet.

Wörter, die „Gesetz“ im allgemeinen Sinne beschreiben, bedeuten etymologisch oft „das, was recht ist“, und sind häufig mit Adjektiven verbunden, die „recht“ bedeuten. Diese Adjektive sind oft bildliche Verwendungen von Wörtern, die „gerade“, „aufrecht“, „wahr“, „angemessen“ oder „Brauchtum, Sitte“ bedeuten. Beispiele dafür sind das Griechische nomos (wie in numismatic), das Französische droit, das Spanische derecho, die alle vom Lateinischen directus stammen, sowie das Polnische prawo und das Russische pravo (vom Altkirchenslawischen pravŭ „gerade“, in den nachfolgenden Sprachen „recht“). Auch im Altnordischen gab es rettr, im Altenglischen riht, im Niederländischen recht und im Deutschen Recht (siehe right (Adjektiv 1)).

[L]earn to obey good laws before you seek to alter bad ones [Ruskin, "Fors Clavigera"]
[L]erne, gute Gesetze zu befolgen, bevor du versuchst, schlechte zu ändern [Ruskin, „Fors Clavigera“]
law

law(v.)

In den 1640er Jahren entstand das Verb „to litigate“, abgeleitet von law (n.). Im Altenglischen gab es das Wort lagian, was so viel wie „ein Gesetz erlassen“ oder „verordnen“ bedeutete. Verwandte Begriffe sind Lawed und lawing.

Verknüpfte Einträge

Siehe æ. Als Wort kann es das altenglische æ „Gesetz“ darstellen, insbesondere das Naturrecht oder das göttliche Gesetz. Daher stammt die Bedeutung „rechtliche Gewohnheit, Ehe“, abgeleitet vom urgermanischen *aiwi- (verwandt mit althochdeutsch ewa, altsächsisch eo). Buck zufolge könnte es wörtlich „Weg, Art, Brauch“ bedeuten, abgeleitet vom PIE *ei- „gehen“. Boutkan (2005) hingegen sieht keine gesicherte indoeuropäische Etymologie dafür.

In den 1550er Jahren bedeutete es „Handlung des Legens“, abgeleitet von lay (Verb). Ab den 1580er Jahren wurde es auch als „Wette“ verwendet. Die Bedeutung „relative Position, Richtung usw.; die Art und Weise, wie etwas gelegt ist“ (wie in lay of the land) wurde erstmals 1819 dokumentiert. Im Slang wurde es ab 1707 für „Branche“ verwendet. Die Bedeutung „Frau, die als verfügbar für sexuelle Kontakte wahrgenommen wird“, ist seit 1930 belegt, jedoch gibt es Hinweise darauf, dass sie bereits in Bühnenwortspielen ab 1767 angedeutet wurde.

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angepasst von books.google.com/ngrams/. Ngramme sind wahrscheinlich unzuverlässig.

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of law

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