Um das Jahr 1200 herum bezeichnete das Wort „clause“ eine „Satzgliederung“ oder einen „kurzen Abschnitt“ in einem schriftlichen Werk. Es stammt aus dem Altfranzösischen clause, was so viel wie „Vereinbarung“ oder „Bestimmung“ in einem rechtlichen Kontext bedeutete. Dieses wiederum geht auf das Mittellateinische clausa zurück, was „Abschluss“ oder „Schlussfolgerung“ bedeutete. Im klassischen Latein hatte clausula die Bedeutung von „Ende“, „Schluss“ oder „Beendigung“ und wurde auch verwendet, um das Ende eines Satzes oder eines rechtlichen Arguments zu kennzeichnen. Der Ursprung liegt in clausa, einem femininen Substantiv, das vom Partizip Perfekt von claudere abgeleitet ist, was „schließen“, „abschließen“ oder „beenden“ bedeutet (siehe auch close (v.)).
Die grammatikalische Bedeutung, dass eine „clause“ aus einem Subjekt und einem Prädikat besteht und somit einen Teilsatz bildet, der zu einem komplexen oder zusammengesetzten Satz gehört, entwickelte sich um 1300. Im rechtlichen Kontext wurde ab dem späten 14. Jahrhundert in Englisch die Bedeutung „eindeutige Bedingung“, „Vereinbarung“ oder „Vorbehalt“ dokumentiert. Die ursprüngliche Bedeutung von „Ende“ ist zwischen dem Lateinischen und dem Französischen weitgehend verloren gegangen, findet sich jedoch gelegentlich noch im Mittelenglischen.
A clause differs from a phrase in containing both a subject and its predicate, while a phrase is a group of two or more words not containing both these essential elements of a simple sentence. [Century Dictionary]
Eine „clause“ unterscheidet sich von einer „phrase“ dadurch, dass sie sowohl ein Subjekt als auch ein Prädikat enthält, während eine „phrase“ aus zwei oder mehr Wörtern besteht, die nicht beide dieser wesentlichen Elemente eines einfachen Satzes enthält. [Century Dictionary]