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Bedeutung von condemned

verurteilt; zum Tode verurteilt; als unbrauchbar befunden

Herkunft und Geschichte von condemned

condemned(adj.)

In den 1540er Jahren wurde das Wort für Personen verwendet, die „für schuldig befunden, im Unrecht, unter Strafe, verurteilt“ waren – also als Partizipialadjektiv aus condemn abgeleitet. Bei Dingen oder Eigentum hingegen bedeutete es ab 1798 „als unbrauchbar, als ungesund, gefährlich usw. befunden“.

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Im frühen 14. Jahrhundert bedeutete condempnen „jemanden beschuldigen, tadeln“. Mitte des 14. Jahrhunderts kam die Bedeutung „ein Urteil gegen jemanden fällen“ hinzu. Der Begriff stammt aus dem Altfranzösischen condamner, condemner („verurteilen“, 11. Jahrhundert) und direkt aus dem Lateinischen condemnare, condempnare („verurteilen, verdammen, beschuldigen, missbilligen“). Dieses lateinische Wort setzt sich zusammen aus einer assimilierten Form von com-, die hier möglicherweise als Intensivpräfix fungiert (siehe com-), und damnare („schaden, beschädigen“, siehe damn (v.)). Im Altenglischen wurde es durch fordeman ersetzt.

Ab Ende des 14. Jahrhunderts wurde es auch im Sinne von „als tadelnswert oder unerträglich ansehen“ verwendet. Zudem konnte es bedeuten, „Anlass zur Verurteilung bieten oder gegen jemanden aussagen“. Ab 1705 fand sich die Bedeutung „als verloren erklären oder verurteilen“ (zum Beispiel bei Kriegsbeute). Ab 1833 wurde der Begriff im amerikanischen Englisch auch im rechtlichen Kontext verwendet, um „Land oder Ähnliches gerichtlich für eine mögliche öffentliche Nutzung zu enteignen“ zu beschreiben. Ab 1745 bedeutete es außerdem „ein Gebäude oder Ähnliches als unbrauchbar oder unsicher einstufen“. Verwandte Begriffe sind: Condemned und condemning.

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    angepasst von books.google.com/ngrams/. Ngramme sind wahrscheinlich unzuverlässig.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of condemned

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