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Bedeutung von detainee

Häftling; Festgehaltener; inhaftierte Person

Herkunft und Geschichte von detainee

detainee(n.)

"Person, die in rechtlicher Haft gehalten wird," 1914, abgeleitet von detain + -ee.

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Früh im 15. Jahrhundert (impliziert in deteined) bedeutete es „zurückhalten oder abhalten, verweigern“. Der Ursprung liegt im Altfranzösischen detenir, was so viel wie „abhalten, zurückhalten“ (12. Jahrhundert) bedeutet, und stammt vom Lateinischen detinere ab, was ebenfalls „abhalten, zurückhalten“ heißt. Es setzt sich zusammen aus de („von, weg“, siehe de-) und tenere („halten“, abgeleitet von der PIE-Wurzel *ten-, die „dehnen“ bedeutet).

Die rechtliche Bedeutung „in Gewahrsam halten“ entwickelte sich im späten 15. Jahrhundert (spätes 13. Jahrhundert im Anglo-Französischen). Die Bedeutung „halten oder daran hindern, fortzufahren“ entstand in den 1590er Jahren. Die moderne Schreibweise etablierte sich im 17. Jahrhundert, beeinflusst durch Wörter wie contain, retain usw. Verwandte Begriffe sind: Detained und detaining.

Das Wortbildungselement in der Rechtssprache (und in deren Nachahmung) repräsentiert das anglo-französische am Ende von Partizipien, die als Substantive verwendet werden (vergleiche -y (3)). Da diese manchmal mit Handlungsträgern in -or kombiniert wurden, entwickelten sich die beiden Endungen zu einem Paar, um den Initiator und den Empfänger einer Handlung zu kennzeichnen.

Nicht zu verwechseln mit dem französischen -ée, das eine feminine Substantivendung ist (wie in fiancée), welches aus dem Lateinischen -ata stammt.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of detainee

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