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Bedeutung von expropriate

enteignen; sich aneignen; das Eigentum entziehen

Herkunft und Geschichte von expropriate

expropriate(v.)

„nicht länger als sein Eigen betrachten, auf einen Anspruch auf alleiniges Eigentum verzichten“, 1610er Jahre, Rückbildung von expropriation, oder von einem früheren Adjektiv (Mitte des 15. Jahrhunderts), oder aus dem Mittellateinischen expropriatus, dem Partizip Perfekt von expropriare „des Eigentums berauben, seines Eigentums berauben“, abgeleitet von ex „weg von“ (siehe ex-) + propriare „als sein Eigen nehmen“, von proprius „eigen“ (siehe proper). Verwandt: Expropriated; expropriating.

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Im mittleren 15. Jahrhundert bedeutete es „Verzicht auf weltliche Güter“ und stammt aus dem Mittellateinischen expropriationem (im Nominativ expropriatio). Es ist ein Substantiv, das von dem Partizip abgeleitet ist, das im Spätlateinischen expropriare „jemanden seines Eigentums berauben“ bedeutet. Dieses setzt sich zusammen aus ex „weg von“ (siehe ex-) und propriare „als sein Eigen nehmen“, was wiederum von proprius „eigen“ (siehe proper) stammt. Die Bedeutung „Enteignung von Eigentum, insbesondere für öffentliche Zwecke“, entwickelte sich erst 1848. Wie Weekley es ausdrückt: „Der heutige Sinn von organisierter Enteignung scheint unter deutschen Sozialisten entstanden zu sein.“

Um 1300, propre, „angepasst an einen bestimmten Zweck, geeignet, tauglich; lobenswert, ausgezeichnet“ (manchmal ironisch), stammt aus dem Altfranzösischen propre „eigen, besonders; genau, ordentlich, passend, angemessen“ (11. Jahrhundert) und geht direkt auf das Lateinische proprius zurück, was „eigen, besonders für sich“ bedeutet. Es setzt sich zusammen aus pro privo „für das Individuum, besonders“, abgeleitet vom Ablativ von privus „eigen, individuell“ (siehe private (Adjektiv)) + pro „für“ (siehe pro-). Verwandte Begriffe: Properly; properness. Als Adverb bedeutet es „sehr übermäßig“, was sich Mitte des 15. Jahrhunderts entwickelte, aber seit dem 19. Jahrhundert als vulgär gilt.

Bereits im frühen 14. Jahrhundert wurde es verwendet, um „zu jemandem oder etwas Eigenes gehörend; individuell; intrinsisch“ auszudrücken. Auch die Bedeutungen „zu einer bestimmten Person oder Sache gehörend, speziell, charakteristisch“ sowie „was den Regeln entspricht, korrekt, angemessen, akzeptabel“ sind belegt. Ab dem frühen 15. Jahrhundert fand sich die Bedeutung „getrennt, eigenständig; sich selbst“. Die Vorstellung von „sozial angemessen, anständig, respektabel“ wurde 1704 dokumentiert.

Proper name bezeichnet „einen Namen, der zu einer bestimmten Person oder Sache gehört, einen Namen, der einem Individuum einer Klasse zur Unterscheidung von anderen derselben Klasse gegeben wird“. Diese Bedeutung stammt aus etwa 1300 und findet sich auch in der astronomischen Bezeichnung proper motion „Änderung der scheinbaren Positionen eines Himmelsobjekts am Himmel im Vergleich zu anderen Sternen oder Planeten“ (um 1300). Der Begriff Proper noun ist seit Mitte des 15. Jahrhunderts belegt.

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of expropriate

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