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Bedeutung von heirless

ohne Erben; erbenlos

Herkunft und Geschichte von heirless

heirless(adj.)

Um 1400 entstanden, aus heir + -less.

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„Jemand, der das Erbe oder das Recht auf das Erbe des Eigentums eines anderen erbt“, um 1300, aus dem anglo-französischen heir, altfranzösisch oir „Erbe, Nachfolger; Erbe, Erbschaft“, aus dem lateinischen heredem (Nominativ heres) „Erbe, Erbin“ (siehe heredity). Heir apparent (Ende des 14. Jahrhunderts) folgt der französischen Reihenfolge von Substantiv und Adjektiv, obwohl es ursprünglich im Englischen nicht so geschrieben war. Es bezeichnet den Erben einer noch lebenden Person, dessen Recht eindeutig ist. Nach dem Tod wird der heir apparent zum heir-at-law. Verwandt: Heir-apparency.

Das Wortbildungselement bedeutet „mangelnd, kann nicht sein, ist nicht“ und stammt aus dem Altenglischen -leas. Es leitet sich von leas ab, was so viel wie „frei (von), devoid (of), falsch, vorgetäuscht“ bedeutet. Der Ursprung liegt im Urgermanischen *lausaz (Verwandte: Niederländisch -loos, Deutsch -los „-less“, Altnordisch lauss „locker, frei, vakant, zügellos“, Mittelniederländisch los, Deutsch los „locker, frei“, Gotisch laus „leer, eitel“). Der Wortstamm geht auf die indogermanische Wurzel *leu- zurück, die „lockern, teilen, auseinander schneiden“ bedeutet. Verwandt sind die Begriffe loose und lease.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of heirless

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