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Bedeutung von legislation

Gesetzgebung; Erlass von Gesetzen; rechtliche Regelung

Herkunft und Geschichte von legislation

legislation(n.)

In den 1650er Jahren entstand das Wort im Sinne von „das Erlassen von Gesetzen“. Es stammt aus dem Französischen législation (14. Jahrhundert) und geht zurück auf das Spätlateinische legislationem (im Nominativ legislatio). Ursprünglich war es als zwei Wörter zu verstehen: legis latio, was so viel wie „das Vorschlagen (wörtlich ‚Tragen‘) eines Gesetzes“ bedeutet. Ein verwandtes Wort ist legislator. Die Bedeutung „das Ergebnis legislativer Tätigkeit“ entwickelte sich erst im Jahr 1838.

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„ein Gesetzgeber, ein Schöpfer von Gesetzen“, um 1600, abgeleitet vom lateinischen legis lator „Gesetzesvorschlagender“, aus legis, dem Genitiv von lex „Gesetz“ (siehe legal (Adj.)) + lator „Vorschlagender“, ein Agentennomen von lātus „getragen, gebracht, getragen“ (siehe oblate (n.)), das als Vergangenheitsform von ferre „tragen“ verwendet wurde (aus der PIE-Wurzel *bher- (1) „tragen“, auch „Kinder gebären“). In den USA bezeichnet es allgemein ein Mitglied einer staatlichen, territorialen oder kolonialen Legislative. Die weibliche Form legislatrix stammt aus den 1670er Jahren; legislatress aus dem Jahr 1711. Verwandt: Legislatorial.

„Gesetze erlassen“, 1805, Rückbildung von legislation oder legislator. Verwandt: Legislated; legislating.

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