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Bedeutung von nullity

Nichtigkeit; Zustand der Nichtexistenz; Nichtsein

Herkunft und Geschichte von nullity

nullity(n.)

In den 1560er Jahren bezeichnete der Begriff den „Zustand oder die Eigenschaft, rechtlich nichtig zu sein“. Er stammt aus dem Französischen nullité (14. Jahrhundert) oder direkt aus dem Mittellateinischen nullitalis, abgeleitet vom Lateinischen nullus, was „keiner“ oder „nicht einer“ bedeutet (siehe null). Ab den 1580er Jahren wurde er auch im Sinne von „Zustand der Nichtigkeit“ verwendet. Wenn er sich auf Personen bezog, bedeutete er ab den 1650er Jahren „eine Nicht-Entität“ oder „eine Person ohne Bedeutung“.

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„rechtskräftig, ungültig“ – so wurde der Begriff in den 1560er Jahren verwendet. Er stammt aus dem Französischen nul, welches wiederum aus dem Lateinischen nullus abgeleitet ist. Dieses bedeutet „keiner, niemand“ und setzt sich zusammen aus ne-, was „nicht, kein“ bedeutet (abgeleitet von der indogermanischen Wurzel *ne-, die „nicht“ bedeutet), und illus, was „irgendein“ bedeutet. Letzteres ist eine Verkleinerungsform von unus, was „eins“ bedeutet und ebenfalls aus der indogermanischen Wurzel *oi-no- stammt, die „eins, einzigartig“ bedeutet.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of nullity

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