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Bedeutung von apparent

offensichtlich; sichtbar; klar

Herkunft und Geschichte von apparent

apparent(adj.)

spätes 14. Jh., "unbestreitbar, klar verstanden;" um 1400, "leicht zu sehen oder wahrzunehmen," aus dem Altfranzösischen aparant "evident, offensichtlich, sichtbar," aus dem Lateinischen apparentem (Nominativ apparens) "sichtbar, manifest," Partizip Präsens von apparere "erscheinen, in Sicht kommen" (siehe appear).

Erstmals belegt in Phrasen wie heir apparent (siehe heir). Die Bedeutung "oberflächlich, scheinbar" stammt aus um 1400; die von "den Sinnen oder dem Geist erscheinend, aber nicht unbedingt real" stammt aus den 1640er Jahren. Apparent magnitude in der Astronomie (wie hell ein Himmelskörper von der Erde aus aussieht, im Gegensatz zu absolute magnitude, das ist, wie hell er tatsächlich ist) ist seit 1875 belegt. Das Mittelenglische hatte Nomenformen apparence, apparency, aber beide sind seit dem 17. Jh. obsolet.

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Ende des 13. Jahrhunderts bedeutete es „in Erscheinung treten“ und stammt vom Stamm des altfranzösischen aparoir, aperer, was so viel wie „erscheinen, ans Licht kommen, sich zeigen“ (12. Jahrhundert, im modernen Französisch apparoir) bedeutet. Dieses wiederum kommt vom lateinischen apparere, was „erscheinen, sichtbar werden, einen Auftritt haben“ bedeutet. Es setzt sich zusammen aus ad (was „zu“ bedeutet, siehe ad-) und parere, was „sich zeigen, sichtbar sein; sich unterwerfen, gehorchen“ heißt. Letzteres hat einen unsicheren Ursprung; de Vaan vermutet, dass es vom proto-indoeuropäischen *prh-o- stammt, was „bereitstellen“ bedeutet.

Bei Personen entwickelte sich die Bedeutung „sich präsentieren“ im späten 14. Jahrhundert. Die Bedeutung „scheinen, ein gewisses Aussehen haben“ kam ebenfalls im späten 14. Jahrhundert auf. Verwandte Formen sind: Appeared und appearing.

„Jemand, der das Erbe oder das Recht auf das Erbe des Eigentums eines anderen erbt“, um 1300, aus dem anglo-französischen heir, altfranzösisch oir „Erbe, Nachfolger; Erbe, Erbschaft“, aus dem lateinischen heredem (Nominativ heres) „Erbe, Erbin“ (siehe heredity). Heir apparent (Ende des 14. Jahrhunderts) folgt der französischen Reihenfolge von Substantiv und Adjektiv, obwohl es ursprünglich im Englischen nicht so geschrieben war. Es bezeichnet den Erben einer noch lebenden Person, dessen Recht eindeutig ist. Nach dem Tod wird der heir apparent zum heir-at-law. Verwandt: Heir-apparency.

Ende des 14. Jahrhunderts entstand die Bedeutung „sichtbar, offen“, abgeleitet von apparent und -ly (2). Die Verwendung im Sinne von „offensichtlich“ kam in den 1550er Jahren auf, während „nach allem, was man sehen kann“ (aber nicht unbedingt „wirklich“) in den 1560er Jahren gebräuchlich wurde. Der Ausdruck „soweit man urteilen kann“ fand sich erstmals 1846.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of apparent

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