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Bedeutung von attorney

Rechtsanwalt; Bevollmächtigter; Vertreter

Herkunft und Geschichte von attorney

attorney(n.)

Im frühen 14. Jahrhundert (Mitte des 13. Jahrhunderts im anglo-lateinischen Raum) bezeichnete der Begriff „attorney“ (auf Deutsch etwa „Bevollmächtigter“) eine Person, die von jemand anderem ernannt wurde, um in dessen Auftrag zu handeln. Er stammt aus dem Altfranzösischen atorné („(jemand) Ernannter“), dem Partizip Perfekt von aturner („verordnen, zuweisen, ernennen“), abgeleitet von atorner („zuweisen“), was wörtlich „sich zuwenden“ bedeutet (siehe auch attorn). Die Grundbedeutung war also, dass jemand ernannt wurde, um die Interessen eines anderen zu vertreten.

Im englischen Recht war ein private attorney (auch attorney in fact genannt) jemand, der beauftragt wurde, in geschäftlichen oder rechtlichen Angelegenheiten für eine andere Person zu handeln (meist gegen Bezahlung). Ein attorney at law oder public attorney hingegen war ein qualifizierter Rechtsvertreter vor den Gerichten des Common Law, der die Fälle für einen Barrister vorbereitete, der sie dann vortrug (vergleichbar mit einem solicitor im Chancery-Gericht). In England hatte der Begriff so sehr einen abwertenden Beigeschmack, dass er durch das Judicature Act von 1873 abgeschafft und mit solicitor zusammengelegt wurde.

Johnson observed that "he did not care to speak ill of any man behind his back, but he believed the gentleman was an attorney." [Boswell]
Johnson bemerkte, dass „er es nicht für richtig hielt, schlecht über jemanden zu sprechen, solange dieser nicht anwesend war, aber er glaubte, dass der Herr ein Attorney sei.“ [Boswell]

In den Vereinigten Staaten wird der Begriff barrister nicht verwendet, und die allgemeine Bezeichnung wurde zu attorney and counselor at law; wenn ein Fall vor Gericht präsentiert wird, sagt man einfach counselor. Das doppelte -t- ist ein Fehler aus dem 15. Jahrhundert, der versuchte, eine nicht existierende lateinische Ursprungsform wiederherzustellen, möglicherweise beeinflusst durch die juristische lateinische Form attornare.

Verknüpfte Einträge

Ende des 13. Jahrhunderts, im Anglo-Französischen, bedeutete es „jemanden an einen anderen übergeben“. Es stammt aus dem Altfranzösischen atorner, was so viel wie „drehen, zuweisen, anvertrauen, verfügen“ bedeutet. Dieses Wort setzt sich zusammen aus a-, was „zu“ bedeutet (siehe ad-), und tourner, was „drehen“ heißt. Letzteres kommt vom Lateinischen tornare, was „auf einer Drehbank drehen“ bedeutet, und leitet sich von tornus ab, was „Drehbank“ heißt. Dieses wiederum stammt aus dem Griechischen tornos, was „Drehbank“ oder „Werkzeug zum Zeichnen von Kreisen“ bedeutet. Die Wurzel dafür geht auf die indogermanische Wurzel *tere- (1) zurück, die „reiben, drehen“ bedeutet. Im Feudalrecht bezeichnete es „die Treue oder Gefolgschaft an einen anderen Herrn zu übertragen“.

„Erster ministerieller Rechtsvertreter eines Staates“, 1530er Jahre (spätes 13. Jahrhundert im Anglo-Französischen); siehe attorney + general (Adjektiv). Die Wortstellung ist französisch (Subjekt zuerst, Adjektiv zweitens), was die ungewöhnliche englische Pluralform attorneys-general erklärt.

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of attorney

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