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Bedeutung von barrister

Rechtsanwalt; Anwalt vor Gericht

Herkunft und Geschichte von barrister

barrister(n.)

"jemand, der als Anwalt vor englischen Gerichten praktiziert," 1540er Jahre, abgeleitet von bar (n.3) im rechtlichen Sinne + -ster. Siehe auch attorney. Der mittlere Bestandteil ist unklar. Verwandt: Barristerial.

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Im frühen 14. Jahrhundert (Mitte des 13. Jahrhunderts im anglo-lateinischen Raum) bezeichnete der Begriff „attorney“ (auf Deutsch etwa „Bevollmächtigter“) eine Person, die von jemand anderem ernannt wurde, um in dessen Auftrag zu handeln. Er stammt aus dem Altfranzösischen atorné („(jemand) Ernannter“), dem Partizip Perfekt von aturner („verordnen, zuweisen, ernennen“), abgeleitet von atorner („zuweisen“), was wörtlich „sich zuwenden“ bedeutet (siehe auch attorn). Die Grundbedeutung war also, dass jemand ernannt wurde, um die Interessen eines anderen zu vertreten.

Im englischen Recht war ein private attorney (auch attorney in fact genannt) jemand, der beauftragt wurde, in geschäftlichen oder rechtlichen Angelegenheiten für eine andere Person zu handeln (meist gegen Bezahlung). Ein attorney at law oder public attorney hingegen war ein qualifizierter Rechtsvertreter vor den Gerichten des Common Law, der die Fälle für einen Barrister vorbereitete, der sie dann vortrug (vergleichbar mit einem solicitor im Chancery-Gericht). In England hatte der Begriff so sehr einen abwertenden Beigeschmack, dass er durch das Judicature Act von 1873 abgeschafft und mit solicitor zusammengelegt wurde.

Johnson observed that "he did not care to speak ill of any man behind his back, but he believed the gentleman was an attorney." [Boswell]
Johnson bemerkte, dass „er es nicht für richtig hielt, schlecht über jemanden zu sprechen, solange dieser nicht anwesend war, aber er glaubte, dass der Herr ein Attorney sei.“ [Boswell]

In den Vereinigten Staaten wird der Begriff barrister nicht verwendet, und die allgemeine Bezeichnung wurde zu attorney and counselor at law; wenn ein Fall vor Gericht präsentiert wird, sagt man einfach counselor. Das doppelte -t- ist ein Fehler aus dem 15. Jahrhundert, der versuchte, eine nicht existierende lateinische Ursprungsform wiederherzustellen, möglicherweise beeinflusst durch die juristische lateinische Form attornare.

„Die gesamte Körperschaft der Anwälte, die Rechtsanwaltschaft“, 1550er Jahre, ein Begriff, der letztlich von dem Geländer abgeleitet ist, das die Benchers von der Halle in den Inns of Court trennte (siehe bar (n.1)). Studenten, die einen bestimmten Rang erreicht hatten, wurden „gerufen“, um daran teilzunehmen und an den wichtigen Übungen des Hauses mitzuarbeiten. Nach etwa 1600 wurde jedoch allgemein angenommen, dass dies das bar in einem Gerichtssaal bedeutete, das hölzerne Geländer, das den Bereich um den Richterplatz abgrenzte, wo Angeklagte für ihre Anklage standen und wo ein barrister (siehe dort) plädierte. Da der Ort war, an dem die Gerichtstätigkeit stattfand, hatte sich bar in diesem Sinne bis Anfang des 14. Jahrhunderts mit court gleichgesetzt.

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of barrister

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