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Bedeutung von bylaw

Satzung; lokale Verordnung; Regelung einer Organisation

Herkunft und Geschichte von bylaw

bylaw(n.)

Also by-law, Ende des 13. Jahrhunderts, bilage „lokale Verordnung“, aus dem Alt-Nordischen oder Alt-Dänischen bi-lagu „Stadtgesetz“, abgeleitet von byr „Ort, an dem Menschen wohnen, Stadt, Dorf“, aus bua „wohnen“ (aus der PIE-Wurzel *bheue- „sein, existieren, wachsen“) + lagu „Gesetz“ (siehe law). Es handelt sich also um ein lokales Gesetz, das für die ansässigen Bewohner gilt, und beschreibt daher „eine verbindliche Regelung einer Körperschaft oder Vereinigung zur Regelung ihrer Organisation und ihres Verhaltens“. Der Sinn wurde durch by beeinflusst.

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Das alte Englisch be- (unbetont) oder bi (betont) bedeutet „nahe, in der Nähe von, während, über“ und stammt aus dem Urgermanischen *bi für „umher, etwa“. In Zusammensetzungen wird es oft nur intensiv verwendet. Es hat auch Wurzeln im Altsächsischen und Altfriiesischen mit bi („bei, nahe“), im Mittelniederländischen bie, im modernen Niederländischen bij, im Deutschen bei („bei, an, in der Nähe von“) und im Gotischen bi („über“). Der Ursprung liegt im Proto-Indoeuropäischen *bhi, einer verkürzten Form der Wurzel *ambhi- für „umher“.

Als Adverb taucht es um 1300 auf und bedeutet „nahe, in unmittelbarer Nähe“.

Im Oxford English Dictionary (2. Auflage, Druckausgabe) sind 38 verschiedene Bedeutungen als Präposition verzeichnet. Ursprünglich war es ein adverbiales Partikelwort des Ortes, was in vielen Ortsnamen überlebt hat, wie zum Beispiel Whitby, Grimsby und ähnlichen. Man kann auch rudesby heranziehen. Eine elliptische Verwendung für „nebenläufiger Verlauf“ war im Altenglischen zu finden, im Gegensatz zu main. Ein Beispiel dafür ist byway. Vergleiche auch by-blow („uneheliches Kind“, 1590er Jahre) und das mittelengliche loteby („eine Konkubine“), das von dem veralteten lote („lauern, verborgen liegen“) abgeleitet ist. Diese Bedeutung spiegelt sich auch im zweiten by des Ausdrucks by the by (1610er Jahre) wider.

By the way bedeutet wörtlich „entlang des Weges“ (um 1200) und entwickelte sich zu „im Vorübergehen“. Ab den 1540er Jahren wurde es bildlich verwendet, um eine nebensächliche Bemerkung einzuführen („übrigens“). Etwas oder jemanden zu beschwören, indem man by hinzufügt, stammt aus dem Altenglischen und bedeutete vielleicht ursprünglich „in Anwesenheit von“. Der Ausdruck by and by (frühes 14. Jahrhundert) bedeutete ursprünglich „einer nach dem anderen“, wobei by offenbar eine Abfolge andeutete. Die moderne Bedeutung „bald“ setzte sich erst in den 1520er Jahren durch.

By and large („in seiner Gesamtheit“, 1660er Jahre) war ursprünglich ein nautischer Begriff und bezeichnete „Segeln gegen den Wind und dann mit ihm“. Daraus entwickelte sich die Bedeutung „zuerst in eine Richtung und dann in die andere“. Der Ausdruck stammt von large wind, einem Wind, der die Kurslinie des Schiffs in eine günstige Richtung kreuzt.

Im Altenglischen bedeutete lagu (im Plural laga, in der Zusammensetzung lah-) „Ordnung, Regel, die von einer Autorität festgelegt wurde, Vorschrift; ein Gebiet, das nach denselben Gesetzen regiert wird“. Manchmal wurde es auch im Sinne von „Recht, gesetzliches Privileg“ verwendet. Der Begriff stammt aus dem Altnordischen *lagu für „Gesetz“ und ist der kollektive Plural von lag, was so viel wie „Schicht, Maß, Schlag“ bedeutet – also wörtlich „etwas, das festgelegt ist, das Festgelegte oder Bestimmte“.

Es wird angenommen, dass es sich aus dem Urgermanischen *lagam entwickelt hat, was „legen, setzen“ bedeutet (abgeleitet von der indogermanischen Wurzel *legh-, die „sich niederlegen, legen“ bedeutet). Das moderne Wort ist somit ein Zwilling von lay (Substantiv 2), das „das Festgelegte oder Etablierte“ beschreibt.

Im Altenglischen war es eher selten und verdrängte das gebräuchlichere ae sowie gesetnes, die beide etymologisch „etwas, das gesetzt oder festgelegt ist“ bedeuteten.

In der Physik bezeichnete es ab den 1660er Jahren „eine Aussage, die die regelmäßige Ordnung der Dinge beschreibt“. Der Ausdruck Law and order wird seit 1796 verwendet. To lay down the law (1752) ist pleonastisch, da das „Gesetz“ hier biblisches Recht meint, das von der Kanzel verkündet wird. Poor laws sorgten für die Unterstützung von Armen auf Kosten der Öffentlichkeit, während sumptuary laws Übermaß in Kleidung, Nahrung oder Luxusgütern einschränkten.

In den indogermanischen Sprachen ist es üblicher, verschiedene Begriffe für „ein spezifisches Gesetz“ und für „Gesetz“ im allgemeinen Sinne von „Institution oder Gesetzeskörper“ zu verwenden. Ein Beispiel dafür ist das Lateinische: lex bedeutet „ein Gesetz“, während ius „ein Recht“, insbesondere „gesetzliches Recht, Gesetz“ bezeichnet.

Die indogermanischen Wörter für „Gesetz“ stammen meist von Verben ab, die „legen, setzen, stellen“ bedeuten. Dazu gehört das Griechische thesmos (abgeleitet von tithemi „legen, setzen“), das Altenglische dom (von der indogermanischen Wurzel *dhe- „legen, setzen, stellen“), das Litauische įstatymas (von statyti „zum Stehen bringen, aufstellen, einrichten“), das Polnische ustawa (von stać „stehen“) und viele andere. Vergleiche auch das Altenglische gesetnes (siehe oben), statute, das aus dem Lateinischen statuere stammt, sowie das Deutsche Gesetz, das „ein Gesetz, eine Vorschrift“ bedeutet und aus dem Althochdeutschen gisatzida abgeleitet ist, was „eine Festlegung, Bestimmung, Beurteilung“ bedeutet. Hierbei kommt das Verb sezzen (im modernen Deutsch setzen) vor, was „setzen, stellen, legen“ bedeutet.

Wörter, die „Gesetz“ im allgemeinen Sinne beschreiben, bedeuten etymologisch oft „das, was recht ist“, und sind häufig mit Adjektiven verbunden, die „recht“ bedeuten. Diese Adjektive sind oft bildliche Verwendungen von Wörtern, die „gerade“, „aufrecht“, „wahr“, „angemessen“ oder „Brauchtum, Sitte“ bedeuten. Beispiele dafür sind das Griechische nomos (wie in numismatic), das Französische droit, das Spanische derecho, die alle vom Lateinischen directus stammen, sowie das Polnische prawo und das Russische pravo (vom Altkirchenslawischen pravŭ „gerade“, in den nachfolgenden Sprachen „recht“). Auch im Altnordischen gab es rettr, im Altenglischen riht, im Niederländischen recht und im Deutschen Recht (siehe right (Adjektiv 1)).

[L]earn to obey good laws before you seek to alter bad ones [Ruskin, "Fors Clavigera"]
[L]erne, gute Gesetze zu befolgen, bevor du versuchst, schlechte zu ändern [Ruskin, „Fors Clavigera“]
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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of bylaw

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