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Bedeutung von charge d'affaires

geschäftsführender Diplomat; kommissarischer Vertreter

Herkunft und Geschichte von charge d'affaires

charge d'affaires(n.)

"eine Person, die während der Abwesenheit eines Vorgesetzten diplomatische Geschäfte mit einer ausländischen Regierung führt," 1767 aus dem Französischen chargé d'affaires, wörtlich "(jemand), der mit Angelegenheiten betraut ist;" siehe charge (v.) + affair (n.).

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Um 1300 entstand das Wort afere, was so viel wie „das, was man zu tun hat, alltägliche Geschäfte“ bedeutete. Es stammt aus dem anglo-französischen afere und dem altfranzösischen afaire, die beide „Geschäft, Ereignis; Rang, Stand“ bedeuteten (12. Jahrhundert, im modernen Französisch affaire). Ursprünglich leitet es sich von der Infinitivphrase à faire ab, was „zu tun“ bedeutet, und geht zurück auf das lateinische ad („zu“, siehe ad-) und facere („tun, machen“, aus der indogermanischen Wurzel *dhe- „setzen, stellen“).

Laut dem Oxford English Dictionary war es ursprünglich ein Wort aus dem Norden, das durch Caxton (Ende des 15. Jahrhunderts) allgemein gebräuchlich wurde und eine französische Schreibweise erhielt. Der allgemeine Sinn von „vagen Vorgängen“ (in Romantik, Krieg usw.) ist seit 1702 belegt. Die Bedeutung „eine Herzensangelegenheit; ein leidenschaftliches Abenteuer“ stammt aus dem französischen affaire de coeur (das selbst seit 1809 als französische Phrase im Englischen belegt ist). Jemanden in diesem Sinne zu have an affair (eine Affäre zu haben) ist seit 1726 nachgewiesen, früher hieß es have an affair of love:

'Tis manifeſtly contrary to the Law of Nature, that one Woman ſhould cohabit or have an Affair of Love with more than one Man at the ſame time. ["Pufendorf's Law of Nature and Nations," transl. J. Spavan, London, 1716]
Es ist offenbar gegen das Law of Nature, dass eine Frau cohabit oder eine Liebesaffäre mit mehr als einem Mann zur gleichen Zeit hat. [„Pufendorfs Natur- und Völkerrecht“, Übersetzung von J. Spavan, London, 1716]

Verwandt: Affairs.

Im frühen 13. Jahrhundert entstand das Wort chargen, was so viel wie „laden, eine Last auf oder in etwas legen; mit etwas füllen, das behalten werden soll“ bedeutet. Es stammt aus dem Altfranzösischen chargier („laden, belasten, beschweren“) und geht zurück auf das Spätlateinische carricare („einen Wagen oder eine Kutsche laden“), das wiederum vom Lateinischen carrus („zweirädriger Wagen“) abgeleitet ist (siehe car).

Die Bedeutungen „anvertrauen“, „befehlen“ und „beschuldigen“ entwickelten sich im Mittelenglischen und fanden sich auch im Altfranzösischen. Der Sinn von „sich stürzen, um anzugreifen, über jemanden herfallen“ tauchte in den 1560er Jahren auf, möglicherweise durch die frühere Bedeutung „eine Waffe laden“ (1540er Jahre). Die Bedeutung „eine finanzielle Last auferlegen“ stammt aus der Mitte des 14. Jahrhunderts. Die Vorstellung, „einen Preis festzulegen oder zu verlangen“, wurde 1787 geprägt; die Bedeutung „für eine Zahlung haftbar machen, eine Schuld eintragen“ entstand bis 1889. Die Bedeutung „mit Elektrizität füllen“ datiert auf das Jahr 1748. Verwandte Begriffe sind Charged und charging.

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