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Bedeutung von cosigner

Mitunterzeichner; Bürge

Herkunft und Geschichte von cosigner

cosigner(n.)

Also co-signer, „jemand, der sich mit einer oder mehreren Personen zusammenschließt, um einen Vertrag oder ähnliches zu unterzeichnen“, 1946, ein Substantiv, das von cosign abgeleitet ist. Früher wurde in diesem Sinne cosignatory (1851) verwendet.

Verknüpfte Einträge

also co-sign, „ein Dokument zusammen mit einer oder mehreren Personen unterschreiben“, seit 1944, gebildet aus co- + sign (Verb). Verwandt: Cosigned; cosigning.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of cosigner

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