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Bedeutung von courtship

Werbung; Anbahnung einer romantischen Beziehung; Heiratsantrag

Herkunft und Geschichte von courtship

courtship(n.)

In den 1570er Jahren bezeichnete der Begriff „courtesy“ das Verhalten eines Höflings, abgeleitet von court (n.) und -ship. Die Bedeutung „Werbung um eine Frau, die Aufmerksamkeit, die ein Mann einer Frau schenkt, um ihre Zuneigung zu gewinnen und letztendlich ihre Zustimmung zur Ehe zu erreichen“, entwickelte sich in den 1590er Jahren. Ab den 1830er Jahren wurde er verwendet, um die Phase zu beschreiben, in der ein Paar gegenseitig eine romantische Beziehung aufbaut, mit dem Ziel der Ehe.

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Ende des 12. Jahrhunderts bezeichnete das Wort „court“ eine „formelle Versammlung, die von einem Herrscher einberufen wurde“. Es stammt aus dem Altfranzösischen cort, was so viel wie „Hof des Königs“ oder „fürstliche Residenz“ bedeutete (im 11. Jahrhundert, im modernen Französisch cour). Dieses wiederum geht auf das Lateinische cortem zurück, den Akkusativ von cors (früher cohors), was „umfriedeter Hof“ bedeutete. Im übertragenen Sinne – und vielleicht auch durch die Assoziation mit curia, was „Versammlung des Herrschers“ heißt – verstand man darunter „die Versammelten im Hof; Gefolgschaft, Kohorte“. Dies leitet sich von der assimilierten Form von com ab, was „mit, zusammen“ bedeutet (siehe com-), kombiniert mit dem Stamm hort-, der mit hortus („Garten, Grundstück“) verwandt ist. Diese Wurzel stammt aus dem Urindoeuropäischen *gher- (1), was „greifen, umschließen“ bedeutet.

Beide Bedeutungen des lateinischen Begriffs fanden ihren Weg ins Englische. Aus dem rein physischen Sinn entwickelten sich Begriffe wie „Palast, Residenz eines Herrschers“ (um 1200), „umfriedeter Raum, der mit einem oder mehreren Gebäuden verbunden ist“ (frühes 14. Jahrhundert) und die sportliche Bedeutung „glatter, ebener Boden, auf dem ein Ballspiel gespielt wird“ (1510er Jahre, ursprünglich für Tennis). Auch die Bezeichnung „kurzer Arm einer öffentlichen Straße, die auf drei Seiten von Gebäuden umschlossen ist“ (1680er Jahre) stammt aus dieser Zeit und bezeichnete früher oft arme Viertel oder Geschäftsbezirke.

Aus der Vorstellung von „der Umgebung eines Herrschers in seiner königlichen Pracht“ (um 1200) entwickelte sich die juristische Bedeutung „Gericht für richterliche Ermittlungen“ (um 1300). Frühe Versammlungen zur Rechtsprechung wurden oft persönlich vom Herrscher geleitet. Auch die Begriffe „Saale oder Kammer, in der Gerechtigkeit verwaltet wird“ (um 1300) stammen aus dieser Zeit. Als Adjektiv wurde „gerichtlich“ oder „zum Hof gehörig“ erstmals im späten 13. Jahrhundert verwendet.

Das Wortbildungselement bedeutet „Qualität, Zustand; Handlung, Macht, Fähigkeit; Amt, Position; Beziehung zwischen“. Es stammt aus dem Mittelenglischen -schipe und geht zurück auf das Altenglische -sciepe sowie das Anglian -scip, was so viel wie „Zustand, Wesen“ bedeutet. Der Ursprung liegt im Urgermanischen *-skepi-, das verwandte Formen in anderen Sprachen hat, wie im Altnordischen -skapr, Dänischen -skab, Altfriesischen -skip, Niederländischen -schap und Deutschen -schaft. Es leitet sich von *skap- ab, was „erschaffen, anordnen, ernennen“ bedeutet, und geht zurück auf die indogermanische Wurzel *(s)kep-, die „schneiden, kratzen, hacken“ bedeutet (siehe shape (v.)). Häufig bildet es abstrakte Begriffe, die zu entsprechenden konkreten Ausdrücken passen (friend/friendship usw.).

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of courtship

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