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Bedeutung von courtyard

Hof; Innenhof; Gartenbereich

Herkunft und Geschichte von courtyard

courtyard(n.)

"Eingezäuntes Gebiet rund um oder neben einem Haus," 1550er Jahre, abgeleitet von court (n.) + yard (n.1).

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Ende des 12. Jahrhunderts bezeichnete das Wort „court“ eine „formelle Versammlung, die von einem Herrscher einberufen wurde“. Es stammt aus dem Altfranzösischen cort, was so viel wie „Hof des Königs“ oder „fürstliche Residenz“ bedeutete (im 11. Jahrhundert, im modernen Französisch cour). Dieses wiederum geht auf das Lateinische cortem zurück, den Akkusativ von cors (früher cohors), was „umfriedeter Hof“ bedeutete. Im übertragenen Sinne – und vielleicht auch durch die Assoziation mit curia, was „Versammlung des Herrschers“ heißt – verstand man darunter „die Versammelten im Hof; Gefolgschaft, Kohorte“. Dies leitet sich von der assimilierten Form von com ab, was „mit, zusammen“ bedeutet (siehe com-), kombiniert mit dem Stamm hort-, der mit hortus („Garten, Grundstück“) verwandt ist. Diese Wurzel stammt aus dem Urindoeuropäischen *gher- (1), was „greifen, umschließen“ bedeutet.

Beide Bedeutungen des lateinischen Begriffs fanden ihren Weg ins Englische. Aus dem rein physischen Sinn entwickelten sich Begriffe wie „Palast, Residenz eines Herrschers“ (um 1200), „umfriedeter Raum, der mit einem oder mehreren Gebäuden verbunden ist“ (frühes 14. Jahrhundert) und die sportliche Bedeutung „glatter, ebener Boden, auf dem ein Ballspiel gespielt wird“ (1510er Jahre, ursprünglich für Tennis). Auch die Bezeichnung „kurzer Arm einer öffentlichen Straße, die auf drei Seiten von Gebäuden umschlossen ist“ (1680er Jahre) stammt aus dieser Zeit und bezeichnete früher oft arme Viertel oder Geschäftsbezirke.

Aus der Vorstellung von „der Umgebung eines Herrschers in seiner königlichen Pracht“ (um 1200) entwickelte sich die juristische Bedeutung „Gericht für richterliche Ermittlungen“ (um 1300). Frühe Versammlungen zur Rechtsprechung wurden oft persönlich vom Herrscher geleitet. Auch die Begriffe „Saale oder Kammer, in der Gerechtigkeit verwaltet wird“ (um 1300) stammen aus dieser Zeit. Als Adjektiv wurde „gerichtlich“ oder „zum Hof gehörig“ erstmals im späten 13. Jahrhundert verwendet.

"relativ kleines Stück Land rund um eine Wohnstätte," Mittelhochdeutsch yerd, aus Althochdeutsch geard "eingezäunte Fläche, Garten, Hof; Wohnsitz, Haus," aus dem Urgermanischen *gardan-, ein Wort ungewisser Herkunft; möglicherweise (Watkins) aus dem PIE *ghor-to-, einer abgeleiteten Form der Wurzel *gher- (1) "greifen, umschließen," mit Ableitungen, die "Einschluss" bedeuten.

Ab dem späten 14. Jahrhundert als „Eingezäuntes, in dem Arbeiten oder Geschäfte abgewickelt werden“. In den 1630er Jahren als „Hochschule, die von Hauptgebäuden umgeben ist“. Ab 1777 als „Gefängnishof für Freigang“. In der Eisenbahnterminologie ab 1827 als „Gelände neben einem Bahnhof oder Endbahnhof, das zum Rangieren oder Kuppeln von Zügen genutzt wird“. Der Begriff Yard sale, ein kommerzielles Angebot von verschiedenen gebrauchten Gegenständen auf dem Vorgarten eines privaten Hauses, ist seit 1965 belegt.

Verwandte Begriffe im Germanischen sind das Altnordische garðr „Eingezäuntes, Garten, Hof“; das Altfriesische garda, das Niederländische gaard, das Althochdeutsche garto, das Deutsche Garten „Garten“; das Gotische gards „Haus“, garda „Stall“ (n.).

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