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Bedeutung von embezzle

unterschlagen; veruntreuen; stehlen

Herkunft und Geschichte von embezzle

embezzle(v.)

Im frühen 15. Jahrhundert bedeutete es „Geld oder Eigentum eines anderen wegnehmen, stehlen“. Es stammt aus dem anglo-französischen enbesiler, was so viel wie „stehlen, zum Verschwinden bringen“ (um 1300) bedeutet. Dieses wiederum kommt aus dem altfranzösischen em- (siehe en- (1)) + besillier, was „quälen, zerstören, ausstechen“ bedeutet und dessen Ursprung unbekannt ist. Die Bedeutung „betrügerisch für eigene Zwecke verwenden“ wurde erstmals in den 1580er Jahren dokumentiert. Verwandte Begriffe sind Embezzled und embezzling.

Verknüpfte Einträge

Variante von embezzle (siehe dort).

„Diebstahl oder Unterschlagung von Geldern, die einem anvertraut sind oder dem Arbeitgeber gehören“, 1540er Jahre, abgeleitet von embezzle + -ment. Ein früherer Begriff war embezzling (frühes 15. Jahrhundert).

[I]n English law, a peculiar form of theft, which is distinguished from the ordinary crime in two points:— (1) It is committed by a person who is in the position of clerk or servant to the owner of the property stolen; and (2) the property when stolen is in the possession of such clerk or servant. The definition of embezzlement as a special form of theft arose out of the difficulties caused by the legal doctrine that to constitute larceny the property must be taken out of the possession of the owner. Servants and others were thus able to steal with impunity goods entrusted to them by their masters. A statute of Henry VIII. (1529) was passed to meet this case; and it enacted that it should be felony in servants to convert to their own use caskets, jewels, money, goods or chattels delivered to them by their masters. [ Encyclopaedia Britannica, 1910]
Im englischen Recht eine besondere Form des Diebstahls, die sich in zwei Punkten vom gewöhnlichen Verbrechen unterscheidet: (1) Sie wird von einer Person begangen, die als Angestellter oder Diener des Eigentümers des gestohlenen Eigentums fungiert; und (2) das Eigentum befindet sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Besitz dieses Angestellten oder Dieners. Die Definition der Unterschlagung als spezielle Form des Diebstahls entstand aus den Schwierigkeiten, die durch die rechtliche Doktrin verursacht wurden, dass für Diebstahl das Eigentum aus dem Besitz des Eigentümers genommen werden muss. So konnten Diener und andere Güter, die ihnen von ihren Herren anvertraut wurden, straffrei stehlen. Ein Gesetz von Heinrich VIII. (1529) wurde erlassen, um diesem Umstand entgegenzuwirken; es stellte fest, dass es für Diener ein Verbrechen sein sollte, Kästchen, Juwelen, Geld, Waren oder bewegliche Güter, die ihnen von ihren Herren übergeben wurden, für ihren eigenen Gebrauch zu verwenden. [ Encyclopaedia Britannica, 1910]
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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of embezzle

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