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Bedeutung von jury

Schwurgericht; Geschworene; Jury

Herkunft und Geschichte von jury

jury(n.)

„Eine festgelegte Anzahl von Personen, die gemäß dem Gesetz ausgewählt und vereidigt sind, um die Fakten und die Wahrheit eines Falls oder Vorwurfs zu bestimmen und ein Urteil zu fällen“, entstand im frühen 14. Jahrhundert (spät im 12. Jahrhundert im Anglo-Lateinischen). Der Begriff stammt aus dem Anglo-Französischen und Altfranzösischen juree (13. Jahrhundert) und geht auf das Mittellateinische iurata zurück, was „ein Eid, eine gerichtliche Untersuchung, ein vereidigter Personenkreis“ bedeutet. Es handelt sich um ein Substantiv, das aus dem weiblichen Partizip Perfekt von iurare „einen Eid leisten“ abgeleitet ist, und stammt wiederum vom lateinischen ius (Genitiv iuris), was „Gesetz, Eid“ bedeutet (siehe jurist).

Die Bedeutung „Gruppe von Personen, die ausgewählt werden, um Preise bei einer Ausstellung zu verleihen“, stammt aus dem Jahr 1851. Der Begriff Grand jury ist seit dem frühen 15. Jahrhundert im Anglo-Französischen belegt (le graund Jurre) und bedeutet wörtlich „groß“. Er bezieht sich auf die Anzahl der Mitglieder (in der Regel 12 bis 23). Jury-box wurde 1729 geprägt, während juryman aus den 1570er Jahren stammt. Die bildliche Redewendung jury is still out, die so viel wie „es wurde noch keine Entscheidung getroffen“ bedeutet, ist seit 1903 nachweisbar.

jury(adj.)

„temporary“, 1610er Jahre (in jury-mast, ein nautischer Begriff für einen vorübergehenden Mast, der anstelle eines gebrochenen oder weggewehten Mastes eingesetzt wird), ein Seemannsausdruck ungewisser Herkunft. Möglicherweise stammt es letztlich aus dem Altfranzösischen ajurie „Hilfe, Unterstützung“, abgeleitet vom Lateinischen adjutare (siehe aid (n.)). Jury-leg für „Holzbein“ stammt aus dem Jahr 1751; Denham verwendete einst jury-buttocks.

Verknüpfte Einträge

Im frühen 15. Jahrhundert taucht der Begriff aide auf, der ursprünglich „Kriegssteuer“ bedeutete, aber auch „Hilfe, Unterstützung, Beistand“ umschrieb. Er stammt aus dem Altfranzösischen aide, das zuvor als aiudha verwendet wurde und „Hilfe, Unterstützung“ bedeutete. Dieses wiederum geht auf das Spätlateinische adiuta zurück, das als Substantiv die weibliche Form von adiutus, dem Partizip Perfekt von adiuvare („jemandem Hilfe leisten“), verwendete. Der lateinische Begriff setzt sich aus ad („zu“, siehe ad-) und iuvare („helfen, Stärke geben, unterstützen, erhalten“) zusammen. Letzteres stammt möglicherweise aus einer indogermanischen Wurzel, die mit iuvenis („junge Person“, siehe young (adj.)) verwandt ist.

Die Bedeutung „Ding, durch das Hilfe geleistet wird“ ist seit den 1590er Jahren belegt, während der Sinn „Person, die hilft, Helfer“ bereits in den 1560er Jahren auftauchte. Der Ausdruck „materielle Hilfe, die ein Land einem anderen gewährt“ wurde erstmals 1940 verwendet.

In der Mitte des 15. Jahrhunderts bezeichnete der Begriff „Jurist“ jemanden, der das Recht praktiziert. In den 1620er Jahren wurde er dann spezifischer für „einen rechtlichen Schriftsteller, jemanden, der die Wissenschaft des Rechts vertritt“. Der Ursprung des Wortes liegt im Altfranzösischen juriste (14. Jahrhundert), das wiederum aus dem Mittellateinischen iurista stammt und „Jurist“ bedeutet. Dieses leitet sich vom Lateinischen ius ab, dessen Genitiv iuris „Recht“ bedeutet – insbesondere „rechtliches Recht oder Autorität, Gesetz“. Es kann auch „der Ort, an dem Gerechtigkeit verwaltet wird, Gerichtshof“ bedeuten. Der Ursprung im Altlateinischen ious könnte wörtlich „heilige Formel“ bedeutet haben und war ein Begriff, der speziell im Lateinischen vorkam (nicht im allgemeinen Italischen). Er entwickelte sich aus religiösen Kulten und hat seine Wurzeln im indogermanischen Wortstamm *yewes-, der „Gesetz“ bedeutet (siehe Watkins). Im Vergleich dazu steht das lateinische iurare, was so viel wie „eine rituelle Formel aussprechen“ heißt. Ähnliche Begriffe finden sich im Veda mit yos für „Gesundheit“, im Avestischen yaoz-da- für „rituell rein machen“ und im Irischen huisse für „gerecht“. Eine verwandte Form ist Juristic. Im Gegensatz dazu bezeichnete das alltäglichere lateinische Wort lex spezifische Gesetze, im Gegensatz zum gesamten Gesetzeskorpus.

Die germanische Wurzel, die im Altenglischen durch æ für „Brauchtum, Gesetz“ und im Althochdeutschen ewa sowie im modernen Deutschen Ehe für „Ehe“ vertreten ist, wird manchmal mit dieser Gruppe in Verbindung gebracht. Alternativ könnte sie auch auf das indogermanische *ei- zurückgehen, was „gehen“ bedeutet.

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angepasst von books.google.com/ngrams/. Ngramme sind wahrscheinlich unzuverlässig.

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of jury

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