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Bedeutung von juridical

rechtlich; juristisch

Herkunft und Geschichte von juridical

juridical(adj.)

„Rechtlich“ oder „juristisch“ – das Wort taucht um 1500 auf und stammt aus dem Lateinischen iuridicalis, was so viel wie „zum Recht gehörend“ oder „mit Gerechtigkeit verbunden“ bedeutet. Es leitet sich ab von iuridicus, das wiederum von ius kommt (im Genitiv iuris), was „Recht“ oder „Gesetz“ bedeutet (siehe auch jurist). Zudem ist es verwandt mit dicere, was „sagen“ oder „sprechen“ heißt und seinen Ursprung im urindoeuropäischen Wortstamm *deik- hat, der „zeigen“ oder auch „feierlich aussprechen“ bedeutet. Eine verwandte Form ist Juridically.

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In der Mitte des 15. Jahrhunderts bezeichnete der Begriff „Jurist“ jemanden, der das Recht praktiziert. In den 1620er Jahren wurde er dann spezifischer für „einen rechtlichen Schriftsteller, jemanden, der die Wissenschaft des Rechts vertritt“. Der Ursprung des Wortes liegt im Altfranzösischen juriste (14. Jahrhundert), das wiederum aus dem Mittellateinischen iurista stammt und „Jurist“ bedeutet. Dieses leitet sich vom Lateinischen ius ab, dessen Genitiv iuris „Recht“ bedeutet – insbesondere „rechtliches Recht oder Autorität, Gesetz“. Es kann auch „der Ort, an dem Gerechtigkeit verwaltet wird, Gerichtshof“ bedeuten. Der Ursprung im Altlateinischen ious könnte wörtlich „heilige Formel“ bedeutet haben und war ein Begriff, der speziell im Lateinischen vorkam (nicht im allgemeinen Italischen). Er entwickelte sich aus religiösen Kulten und hat seine Wurzeln im indogermanischen Wortstamm *yewes-, der „Gesetz“ bedeutet (siehe Watkins). Im Vergleich dazu steht das lateinische iurare, was so viel wie „eine rituelle Formel aussprechen“ heißt. Ähnliche Begriffe finden sich im Veda mit yos für „Gesundheit“, im Avestischen yaoz-da- für „rituell rein machen“ und im Irischen huisse für „gerecht“. Eine verwandte Form ist Juristic. Im Gegensatz dazu bezeichnete das alltäglichere lateinische Wort lex spezifische Gesetze, im Gegensatz zum gesamten Gesetzeskorpus.

Die germanische Wurzel, die im Altenglischen durch æ für „Brauchtum, Gesetz“ und im Althochdeutschen ewa sowie im modernen Deutschen Ehe für „Ehe“ vertreten ist, wird manchmal mit dieser Gruppe in Verbindung gebracht. Alternativ könnte sie auch auf das indogermanische *ei- zurückgehen, was „gehen“ bedeutet.

Der protoindoeuropäische Wortstamm bedeutet „zeigen“ und kann auch „feierlich aussprechen“ bedeuten. In abgeleiteten Formen bezieht er sich oft auf das Leiten oder Führen von Wörtern oder Objekten [Watkins].

Er könnte Teil folgender Wörter sein: abdicate; abdication; addict; adjudge; apodictic; avenge; benediction; betoken; condition; contradict; contradiction; dedicate; deictic; deixis; dictate; diction; dictionary; dictum; digit; disk; ditto; ditty; edict; Eurydice; index; indicate; indication; indict; indiction; indictive; indite; interdict; judge; judicial; juridical; jurisdiction; malediction; malison; paradigm; policy (n.2) „schriftliche Versicherungsvereinbarung“; preach; predicament; predicate; predict; prejudice; revenge; soi-disant; syndic; teach; tetchy; theodicy; toe; token; valediction; vendetta; verdict; veridical; vindicate; vindication; voir dire.

Er könnte auch die Wurzel folgender Wörter sein: Sanskrit dic- „zeigen, hinweisen“; Griechisch deiknynai „zeigen, beweisen“, dikē „Brauch, Sitte“; Latein dicere „sprechen, sagen“, digitus „Finger“; Althochdeutsch zeigon, Deutsch zeigen „zeigen“; Altenglisch teon „anklagen“, tæcan „lehren“.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of juridical

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