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Bedeutung von litigant

Prozessbeteiligter; Kläger oder Beklagter

Herkunft und Geschichte von litigant

litigant(n.)

1650er Jahre; zuvor als Adjektiv in den 1630er Jahren, entlehnt aus dem Französischen litigant oder direkt aus dem Lateinischen litigantem (Nominativ litigans), dem Partizip Präsens von litigare, was so viel wie „streiten, sich zanken, kämpfen, einen Rechtsstreit führen“ bedeutet (siehe litigation).

Verknüpfte Einträge

„Der Akt, einen Rechtsstreit zu führen“, 1640er Jahre, aus dem Spätlateinischen litigationem (im Nominativ litigatio), ein Substantiv, das sich von dem lateinischen litigare ableitet, was so viel wie „streiten, klagen, vor Gericht ziehen“ bedeutet. Dieser Begriff stammt von der Wendung litem agere ab, was „eine Klage führen“ bedeutet. Dabei steht litem (im Nominativ lis) für „Rechtsstreit, Streit, Auseinandersetzung“ (dessen Ursprung unklar ist) und agere bedeutet „in Bewegung setzen, vorantreiben“ (abgeleitet von der indogermanischen Wurzel *ag-, die „treiben, ziehen oder bewegen“ bedeutet). Das Wort tauchte früher im Englischen in einer heute veralteten Bedeutung als „Disputation“ auf (1560er Jahre). Weitere juristische Begriffe im Englischen, die aus dem Lateinischen lis stammen, sind litiscontestation (15. Jahrhundert) und litispendence (17. Jahrhundert).

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of litigant

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