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Bedeutung von litigator

Rechtsstreiter; Prozessführer; Kläger

Herkunft und Geschichte von litigator

litigator(n.)

Im Jahr 1880 bezeichnete der Begriff „Litigator“ jemanden, der Klagen einreicht, und ab 1882 entwickelte sich die Bedeutung weiter zu „jemand, der Klagen führt“ – also eine Person, die in Rechtsstreitigkeiten argumentiert. Dieses Wort stammt vom lateinischen litigare, was so viel wie „streiten, sich zanken; vor Gericht gehen, klagen“ bedeutet (siehe auch litigation). Im Lateinischen bezeichnete litigator ursprünglich „eine Partei in einem Rechtsstreit; einen Kläger oder Beklagten“. Im Altenglischen wurde dieser Begriff als flitgern oder flit-georn übersetzt, was so viel wie „eine Person, die nach Streit sucht; ein Streithammel“ bedeutet.

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„Der Akt, einen Rechtsstreit zu führen“, 1640er Jahre, aus dem Spätlateinischen litigationem (im Nominativ litigatio), ein Substantiv, das sich von dem lateinischen litigare ableitet, was so viel wie „streiten, klagen, vor Gericht ziehen“ bedeutet. Dieser Begriff stammt von der Wendung litem agere ab, was „eine Klage führen“ bedeutet. Dabei steht litem (im Nominativ lis) für „Rechtsstreit, Streit, Auseinandersetzung“ (dessen Ursprung unklar ist) und agere bedeutet „in Bewegung setzen, vorantreiben“ (abgeleitet von der indogermanischen Wurzel *ag-, die „treiben, ziehen oder bewegen“ bedeutet). Das Wort tauchte früher im Englischen in einer heute veralteten Bedeutung als „Disputation“ auf (1560er Jahre). Weitere juristische Begriffe im Englischen, die aus dem Lateinischen lis stammen, sind litiscontestation (15. Jahrhundert) und litispendence (17. Jahrhundert).

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of litigator

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