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Bedeutung von medico-legal

medizinisch-rechtlich; forensisch; rechtlich-medizinisch

Herkunft und Geschichte von medico-legal

medico-legal(adj.)

„Von oder in Bezug auf Recht und Medizin“, seit 1824 belegt, gebildet aus medico- + legal.

Verknüpfte Einträge

Mitte des 15. Jahrhunderts "von oder bezüglich des Gesetzes," aus dem Altfranzösischen légal "legal" (14. Jh.) oder direkt aus dem Lateinischen legalis "bezüglich des Gesetzes," von lex (Genitiv legis) "eine Verordnung; ein Gebot, eine Regelung, ein Prinzip, eine Regel; ein formeller Vorschlag für ein Gesetz, einen Antrag, ein Gesetzesvorhaben; einen Vertrag, eine Vereinbarung, eine Vorrichtung." Dies steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit legere "sammeln," von der PIE-Wurzel *leg- (1) "sammeln, zusammentragen," mit Derivaten, die "sprechen (um 'Worte auszuwählen')" bedeuten. Vielleicht ist das Substantiv vom Verb im Sinne einer "Sammlung von Regeln" abgeleitet, aber de Vaan scheint zu implizieren, dass die Entwicklung umgekehrt ist:

The verb legare and its compounds all have a meaning which involves a 'task, assignment,' and can therefore be interpreted as derivatives of lex 'law.' The [Proto-Italic] root noun *leg- 'law' can be interpreted as a 'collection' of rules. Whether the root noun existed already in PIE is uncertain for lack of precise cognates.
Das Verb legare und seine Zusammensetzungen haben alle eine Bedeutung, die eine 'Aufgabe, Zuweisung' beinhaltet, und können daher als Derivate von lex 'Gesetz' interpretiert werden. Das [Proto-Italische] Wurzelsubstantiv *leg- 'Gesetz' kann als eine 'Sammlung' von Regeln interpretiert werden. Ob das Wurzelsubstantiv bereits im PIE existierte, ist ungewiss aufgrund des Mangels an präzisen Entsprechungen.

Die Bedeutung "vom Gesetz erlaubt" stammt aus den 1640er Jahren. Verwandt: Legally. Etymologisch nicht verwandt mit law (n.), vgl. Die übliche altfranzösische Form war leial, loial (siehe leal, loyal). Legal tender "Geld, das der Gläubiger gesetzlich akzeptieren muss" stammt aus dem Jahr 1740 (siehe tender (n.2)). Ein legal holiday (1867) ist einer, der durch Gesetz oder Proklamation festgelegt wurde und während dessen die Regierungsarbeit normalerweise ausgesetzt ist.

Das Wortbildungselement bedeutet „von oder in Bezug auf die medizinische Wissenschaft; aus medizinischer Sicht; betreffend die Medizin und“ und wird als Kombination aus dem lateinischen medicus „Arzt; heilend“ (aus der PIE-Wurzel *med- „angemessene Maßnahmen ergreifen“) verwendet.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of medico-legal

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