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Bedeutung von privation

Entbehrung; Mangel; Verlust

Herkunft und Geschichte von privation

privation(n.)

Ende des 14. Jahrhunderts, privacioun, „Zustand des Mangels an (etwas)“; Mitte des 15. Jahrhunderts, „Handlung des Entziehens, Handlung des Entfernens oder Zerstörens von Eigentum“; stammt aus dem Altfranzösischen privacion und direkt aus dem Lateinischen privationem (im Nominativ privatio) „eine Wegnahme“, ein Substantiv, das von dem Partizip Perfekt von privare abgeleitet ist und „jemanden um etwas berauben, rauben, entziehen“ bedeutet; auch „jemanden von etwas befreien“ (siehe private (Adj.)). Die weiter gefasste Bedeutung „Zustand des Entzugs, Mangel an den Annehmlichkeiten des Lebens oder an einer Notwendigkeit“ ist seit 1790 belegt.

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Ende des 14. Jahrhunderts bedeutete es „zu jemandem selbst gehörend, nicht geteilt, nur für eine Person eigen“. Bei Dingen hieß es „nicht öffentlich zugänglich, für privilegierte Personen bestimmt“. Bei religiösen Regeln bezeichnete es „nicht allgemein von Christen geteilt, besonders“. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen privatus und bedeutet so viel wie „abgesondert (von dem, was öffentlich ist), jemandem selbst gehörend (nicht dem Staat), eigen, persönlich“. Es wurde im Gegensatz zu publicus und communis verwendet.

Das Wort ist ein Partizipialadjektiv des Verbs privare, was „berauben, entziehen, rauben, abnehmen“ bedeutet. Es kann auch „befreien, loslassen, befreien“ aus etwas bedeuten. Der Ursprung liegt in privus, was „eigen, individuell“ heißt, und stammt aus dem Proto-Italischen *prei-wo-, was „getrennt, individuell“ bedeutet. Das geht zurück auf die indogermanische Wurzel *prai- oder *prei-, die „vorne, davor“ bedeutet, und die Wurzel *per- (1) für „vorwärts“. Der Bedeutungswandel von „vorne sein“ zu „getrennt sein“ ist dabei nachvollziehbar.

Im Altenglischen gab es in diesem Sinne das Wort syndrig. Bei Personen bedeutete es „kein öffentliches Amt oder keine öffentliche Anstellung innehaben“ und wurde bereits im frühen 15. Jahrhundert verwendet. Bei Mitteilungen bezeichnete es „für Geheimhaltung oder Vertraulichkeit bestimmt“, was in den 1550er Jahren belegt ist. Der Ausdruck In private für „privat“ tauchte in den 1580er Jahren auf. Verwandt ist das Adverb Privately.

Der Begriff Private school für „Schule, die von Privatpersonen betrieben wird und nicht staatlich ist, dabei gewinnorientiert arbeitet“ ist aus den 1650er Jahren bekannt. Private parts für „die Geschlechtsteile“ stammt aus dem Jahr 1785. Der Ausdruck privete für „die Geschlechtsteile“ ist bereits aus dem späten 14. Jahrhundert überliefert, während secret parts in demselben Sinne aus dem 16. Jahrhundert stammt.

Die Bezeichnung Private property für „Eigentum von Personen in ihrer individuellen, persönlichen oder privaten Eigenschaft“ – im Gegensatz zu staatlichem oder öffentlichem Eigentum oder solchem, das für öffentliche Zwecke genutzt wird – ist aus den 1680er Jahren bekannt. Private enterprise für „wirtschaftliche oder kommerzielle Tätigkeit, die in privater Hand ist und nicht unter direkter staatlicher Kontrolle steht“ wurde 1797 belegt. Der Begriff private sector für „Teil einer Wirtschaft, Industrie usw., der nicht staatlich kontrolliert wird“ stammt aus dem Jahr 1948.

Der Ausdruck Private eye für „Privatdetektiv, jemand, der inoffiziell Informationen beschafft oder die privaten Interessen seiner Auftraggeber schützt“ ist seit 1938 in der amerikanischen Sprache belegt (Chandler). Private detective für „Detektiv, der nicht zur offiziellen Polizei gehört“ wurde erstmals 1856 verwendet.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of privation

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