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Bedeutung von recordership

Amtsführung; Aufzeichnungspflicht; Verwaltung eines Protokolls

Herkunft und Geschichte von recordership

recordership(n.)

"Amt eines Recorders," 1550er Jahre, siehe recorder (n.1) + -ship.

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Im frühen 15. Jahrhundert bezeichnete recordour den „obersten Rechtsbeauftragten einer Stadt“, dessen Aufgabe es war, Schriftstücke oder Transaktionen zu registrieren. Dieses Wort stammt aus dem anglo-französischen recordour (frühes 14. Jahrhundert) und dem altfranzösischen recordeor, was so viel wie „Zeuge; Geschichtenerzähler; Minnesänger“ bedeutete. Es geht zurück auf das mittellateinische recordator, das wiederum vom lateinischen recordari abgeleitet ist, was „sich erinnern“ bedeutet (siehe auch record (v.)). Die Bedeutung „Registrierungsgerät“ kam erst 1873 auf.

Das Wortbildungselement bedeutet „Qualität, Zustand; Handlung, Macht, Fähigkeit; Amt, Position; Beziehung zwischen“. Es stammt aus dem Mittelenglischen -schipe und geht zurück auf das Altenglische -sciepe sowie das Anglian -scip, was so viel wie „Zustand, Wesen“ bedeutet. Der Ursprung liegt im Urgermanischen *-skepi-, das verwandte Formen in anderen Sprachen hat, wie im Altnordischen -skapr, Dänischen -skab, Altfriesischen -skip, Niederländischen -schap und Deutschen -schaft. Es leitet sich von *skap- ab, was „erschaffen, anordnen, ernennen“ bedeutet, und geht zurück auf die indogermanische Wurzel *(s)kep-, die „schneiden, kratzen, hacken“ bedeutet (siehe shape (v.)). Häufig bildet es abstrakte Begriffe, die zu entsprechenden konkreten Ausdrücken passen (friend/friendship usw.).

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