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Bedeutung von allege

behaupten; vorbringen; anführen

Herkunft und Geschichte von allege

allege(v.)

Um 1300 herum bedeutete es „eine formelle Erklärung vor Gericht abgeben“. Mitte des 14. Jahrhunderts entwickelte sich die Bedeutung zu „positiv aussprechen, als wahr behaupten“, und das sowohl mit als auch ohne Beweis. Interessanterweise hat das Wort die Form eines französischen Verbs angenommen, während es die Bedeutung eines anderen übernommen hat. Die Form stammt aus dem anglo-französischen aleger und dem altfranzösischen eslegier, was so viel wie „rechtlich entlasten“ bedeutet. Dies wiederum setzt sich aus dem lateinischen ex („aus“; siehe ex-) und litigare („Klage erheben“; siehe litigation) zusammen.

Das altfranzösische eslegier bedeutete ursprünglich „freisprechen, von Anklagen in einem Rechtsstreit entlasten“. Irgendwie hat das mittelenglische Wort dann die Bedeutung des französischen alléguer angenommen, das sich vom lateinischen allegare oder adlegare ableitet. Diese lateinischen Begriffe bedeuteten „herbeirufen, vorbringen, benennen, als Beweis vorlegen, geschäftlich entsenden“ und setzen sich aus ad („zu“, siehe ad-) und legare („beauftragen, senden“, siehe legate) zusammen. Verwandte Begriffe sind Alleged und alleging.

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Mitte des 15. Jahrhunderts als „zitiert“, also als Partizip Perfekt von allege. Ab den 1610er Jahren belegt im Sinne von „vor Gericht vorgebracht“; in den 1670er Jahren dann als „behauptet, aber nicht bewiesen“.

Um die Mitte des 12. Jahrhunderts wurde der Begriff verwendet, um einen „bevollmächtigten Vertreter des Papstes“ zu beschreiben. Er stammt aus dem Altfranzösischen legat und direkt aus dem Lateinischen legatus, was so viel wie „Botschafter, Gesandter“ bedeutet. Ursprünglich bezeichnete es jemanden, der „mit einem Auftrag versehen“ war, also das Partizip Perfekt von legare, was „als Stellvertreter senden, mit einem Auftrag senden, beauftragen, hinterlassen“ bedeutet. Möglicherweise kann man es auch wörtlich als „durch einen Vertrag verpflichten“ verstehen und es steht in Zusammenhang mit lex (im Genitiv legis), was „Vertrag, Gesetz“ bedeutet. Die Wurzel dieses Begriffs stammt aus dem Urindoeuropäischen und wird als *leg- (1) wiedergegeben, was „sammeln, zusammentragen“ bedeutet. Die allgemeinere Bedeutung von „Botschafter, Delegierter, Bote eines Staates oder einer Autorität“ entwickelte sich im späten 14. Jahrhundert im Englischen. Verwandte Begriffe sind: Legator, legatee, legatine.

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of allege

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