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Bedeutung von appellant

Berufungskläger; Beschwerdeführer

Herkunft und Geschichte von appellant

appellant(n.)

"jemand, der von einem niedrigeren zu einem höheren Gericht Berufung einlegt," 1610er Jahre, aus dem anglo-französischen, französischen appellant, Substantivbildung des Partizips Präsens von französisch appeller "Berufung einlegen" (altfranzösisch apeler), aus dem Lateinischen appellare "anrufen" (siehe appeal (v.)).

Verknüpfte Einträge

Frühes 14. Jahrhundert, appelen, ursprünglich im rechtlichen Sinne, „jemanden an einen höheren Richter oder ein höheres Gericht appelieren“, aus dem anglo-französischen apeler „anrufen, beschuldigen“, dem altfranzösischen apeler „eine Berufung einlegen“ (11. Jahrhundert, im modernen Französisch appeler), abgeleitet vom lateinischen appellare „ansprechen, anrufen, appelieren, vorladen, benennen“, eine wiederholte Form von appellere „vorbereiten“, bestehend aus ad „zu“ (siehe ad-) + pellere „schlagen, drücken, treiben“ (aus der PIE-Wurzel *pel- (5) „stoßen, schlagen, treiben“).

Wahrscheinlich eine metaphorische Erweiterung aus dem römischen Nautikjargon für „ein Schiff in Richtung eines bestimmten Anlegers treiben“. Die heute gebräuchliche Bedeutung „attraktiv oder ansprechend sein“ ist seit 1907 belegt (appealing in diesem Sinne stammt aus dem Jahr 1891) und entwickelte sich aus der Vorstellung, „sich an jemanden zu wenden in der Erwartung einer wohlwollenden Antwort“ (1794). Verwandt: Appealed.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of appellant

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