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Bedeutung von eviction

Zwangsräumung; Entzug des Eigentums; rechtliche Vertreibung

Herkunft und Geschichte von eviction

eviction(n.)

Mitte des 15. Jahrhunderts, "Wiederherstellung, Genesung", aus dem Altfranzösischen éviction und direkt aus dem Spätlateinischen evictionem (Nominativ evictio) "Wiedererlangung des Eigentums (durch gerichtliche Entscheidung)", ein Substantiv, das von dem Partizip Perfekt von evincere abgeleitet ist, was wörtlich "überwinden, besiegen" bedeutet (siehe evict). Ab den 1580er Jahren als "Enteignung durch gerichtliches Urteil, die Wiedererlangung von Land oder Immobilien aus dem Besitz eines anderen durch rechtmäßigen Verfahren" verwendet.

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Mitte des 15. Jahrhunderts bedeutete es „Eigentum durch gerichtliche Mittel zurückgewinnen“. Der Begriff stammt vom lateinischen evictus, dem Partizip Perfekt von evincere, was so viel wie „überwinden und vertreiben, besiegen, unterwerfen, bezwingen; übertreffen; verdrängen“ bedeutet. Es setzt sich aus einer assimilierten Form von ex („aus“), möglicherweise hier auch nur als Intensivierung (siehe ex-), und vincere („besiegen“, siehe vincible) zusammen.

Die Bedeutung „durch ein rechtliches Verfahren vertreiben“ wurde erstmals in den 1530er Jahren im Englischen dokumentiert und geht auf eine nachklassische Bedeutung des lateinischen Begriffs zurück. Verwandte Formen sind Evicted und evicting. Ein Vergleich mit evince könnte interessant sein.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of eviction

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