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Bedeutung von evidence

Beweis; Nachweis; Evidenz

Herkunft und Geschichte von evidence

evidence(n.)

Um 1300 herum bedeutete es „Erscheinung, aus der Rückschlüsse gezogen werden können“. Der Begriff stammt aus dem Altfranzösischen evidence und geht auf das Spätlateinische evidentia zurück, was „Beweis“ bedeutet. Im klassischen Latein bezeichnete es „Unterscheidung, lebendige Darstellung, Klarheit“ in der Rhetorik und leitet sich von evidens ab, was „offensichtlich, offenbar“ bedeutet (siehe evident).

Die Bedeutung „Grund für den Glauben“ entwickelte sich im späten 14. Jahrhundert. Die Bedeutung „Offensichtlichkeit“ kam in den 1660er Jahren hinzu und orientierte sich eng an dem Sinn von evident. Die juristischen Bedeutungen tauchten um 1500 auf, als der Begriff begann, witness zu verdrängen. Auch die Bedeutung „jemand, der Zeugenaussage leistet, Zeuge“ wurde in den 1590er Jahren verwendet, was zur Wendung turn (State's) evidence führte.

evidence(v.)

"deutlich zeigen, beweisen, Beweise liefern," um 1600, abgeleitet von evidence (Substantiv). Verwandt: Evidenced; evidencing.

Verknüpfte Einträge

„deutlich gesehen oder wahrgenommen, offensichtlich, klar“, Ende des 14. Jahrhunderts, aus dem Altfranzösischen evident und direkt aus dem Lateinischen evidentem (Nominativ evidens) „wahrnehmbar, klar, offensichtlich, offenbar“, abgeleitet von ex „aus, heraus, vollständig“ (siehe ex-) + videntem (Nominativ videns), dem Partizip Präsens von videre „sehen“ (aus der PIE-Wurzel *weid- „sehen“).

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of evidence

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