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Bedeutung von indict

anklagen; anklagen; beschuldigen

Herkunft und Geschichte von indict

indict(v.)

Früher auch endict genannt, um 1300, enditen, inditen, was so viel bedeutet wie „jemanden formell anklagen; eines Verbrechens beschuldigen“. Der Begriff stammt aus dem anglo-französischen enditer, was „anklagen, anklagen, für schuldig befinden“ bedeutete (Ende des 13. Jahrhunderts). Im Altfranzösischen fand man enditier und enditer, was „diktieren, schreiben, verfassen; (rechtlich) anklagen“ bedeutete. Dies wiederum geht auf das vulgärlateinische *indictare zurück, was „erklären, anklagen, schriftlich verkünden“ hieß. Es setzt sich zusammen aus in- („in“, abgeleitet von der indogermanischen Wurzel *en, die ebenfalls „in“ bedeutet) und dem lateinischen dictare („erklären, diktieren“), einer häufigen Form von dicere („sagen, sprechen“), die wiederum von der indogermanischen Wurzel *deik- stammt und „zeigen“ sowie „feierlich aussprechen“ bedeutet.

Nach der Rückführung der Schreibweise ins Lateinische um 1600 behielt das Wort seine französische Aussprache. Im späten 14. Jahrhundert entwickelte sich dann eine nicht-rechtliche Bedeutung, die sich auf das „Schreiben, Verfassen (eines Gedichts usw.); Diktieren“ bezog. Diese ältere Form, endite, indite (siehe dort), ging dabei verloren. Möglicherweise wurde die Bedeutung teilweise mit dem lateinischen indicare („hinweisen“) verwechselt. Im klassischen Latein bedeutete indictus „nicht gesagt, ungesagt“ (von in- „nicht“). Verwandte Begriffe sind: Indictable, indicted, indicting.

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Früher auch endite geschrieben, Ende des 14. Jahrhunderts, bedeutete es „schriftlich festhalten“. Es stammt aus dem Altfranzösischen enditer oder enditier, was so viel wie „diktieren, schreiben; entwerfen, aufsetzen; (rechtlich) anklagen“ bedeutet. Der Ursprung liegt im Vulgärlateinischen *indictare, das sich aus dem Lateinischen in- ableitet, was „in, hinein, auf“ bedeutet (aus der PIE-Wurzel *en für „in“) und dictare, was „erklären“ heißt. Letzteres ist die häufige Form von dicere, was „sagen, sprechen“ bedeutet und ebenfalls aus der PIE-Wurzel *deik- stammt, die „zeigen“ oder auch „feierlich aussprechen“ bedeutet. Es handelt sich also um dasselbe Wort wie indict, hat aber die französische Form beibehalten. Verwandte Begriffe sind: Indited und inditing.

Um die Mitte des 15. Jahrhunderts entstand das Wort enditable, was so viel wie „fähig, angeklagt zu werden, haftbar für eine Anklage“ bedeutet. Es setzt sich zusammen aus indict (anklagen) und -able (fähig, -bar). Ab 1721 wurde es auch für Handlungen verwendet und bezeichnete „solche, die durch Anklage bestraft werden können.“

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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of indict

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