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Bedeutung von parolee

Bewährungshelfer; Person auf Bewährung; Entlassener auf Bewährung

Herkunft und Geschichte von parolee

parolee(n.)

"jemand, der auf Bewährung entlassen wurde," 1908, abgeleitet von parole (Verb) + -ee.

Verknüpfte Einträge

1716, abgeleitet von parole (n.). Ursprünglich bezeichnete es, was der Gefangene tat („Versprechen“), aber diese Bedeutung ist veraltet. Die übertragene Bedeutung „jemanden auf Bewährung entlassen, ihm Freiheit auf Bewährung gewähren“ ist seit 1782 belegt. Die Bedeutung „einen Gefangenen auf eigene Verantwortung entlassen“ stammt aus dem Jahr 1888. Verwandt: Paroled; paroling.

Das Wortbildungselement in der Rechtssprache (und in deren Nachahmung) repräsentiert das anglo-französische am Ende von Partizipien, die als Substantive verwendet werden (vergleiche -y (3)). Da diese manchmal mit Handlungsträgern in -or kombiniert wurden, entwickelten sich die beiden Endungen zu einem Paar, um den Initiator und den Empfänger einer Handlung zu kennzeichnen.

Nicht zu verwechseln mit dem französischen -ée, das eine feminine Substantivendung ist (wie in fiancée), welches aus dem Lateinischen -ata stammt.

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    AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of parolee

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